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Polizei warnt vor Alkohol und Drogen im Straßenverkehr während der fünften Jahreszeit
Die Fastnachtssaison ist in Südhessen in vollem Gange. Nach den ersten Veranstaltungen erreicht die sogenannte fünfte Jahreszeit ihren Höhepunkt mit der Weiberfastnacht am Donnerstag, 12. Februar, und endet am Aschermittwoch, 18. Februar. Um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden zu gewährleisten, kündigt die Polizei Südhessen verstärkte Kontrollen an und appelliert eindringlich an die Vernunft der Feiernden.
Die Polizei weist darauf hin, dass bereits ab 0,3 Promille strafrechtliche Konsequenzen drohen können, etwa bei einem Unfall oder alkoholbedingten Ausfallerscheinungen. Auch wer stark alkoholisiert mit dem Fahrrad oder Pedelec unterwegs ist, riskiert den Verlust der Fahrerlaubnis. Alkohol am Steuer gefährdet nicht nur den Führerschein, sondern vor allem die eigene Gesundheit sowie das Leben anderer Menschen. Verlangsamte Reaktionen, veränderte Wahrnehmung, Tunnelblick und enthemmtes Verhalten sind mit der Teilnahme am Straßenverkehr nicht vereinbar.
Vor diesem Hintergrund rät die Polizei, den Heimweg frühzeitig zu planen und auf öffentliche Verkehrsmittel oder ein Taxi zurückzugreifen. Alternativ sollte im Freundeskreis eine nüchterne Fahrerin oder ein nüchterner Fahrer bestimmt werden oder eine Abholung durch Familie oder Bekannte erfolgen. Ebenso wird dringend davon abgeraten, bei alkoholisierten Personen mitzufahren.
Während der gesamten Fastnachtszeit wird die Polizei in Südhessen die Einhaltung der Alkohol- und Drogengrenzwerte intensiv überwachen. Die Kontrollen finden nicht nur nachts und auf Hauptverkehrsstraßen statt, sondern auch tagsüber sowie auf Neben- und sogenannten Schleichwegen. Ziel ist es, Unfälle zu verhindern und allen ein sicheres Feiern zu ermöglichen.
(DARMSTADT – RED/ots)