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DGB-Jugend informiert über Rechte und Pflichten bei Ferienarbeit
Mit Beginn der Sommerferien suchen viele Jugendliche nach einem Ferienjob – sei es, um erste Berufserfahrungen zu sammeln oder das Taschengeld aufzubessern. Doch nicht alle wissen, welche Regeln dabei gelten. Die DGB-Jugend weist deshalb auf die wichtigsten gesetzlichen Vorgaben hin.
„Jede Schülerin und jeder Schüler sollte nur mit einem gültigen Vertrag in den Ferienjob starten“, sagt Kristof Becker, Bundesjugendsekretär des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB). Der Arbeitsvertrag müsse klar regeln, welche Tätigkeiten ausgeübt werden, wie hoch die Bezahlung ist und wann gearbeitet wird.
Was erlaubt ist – und was nicht
Das Jugendarbeitsschutzgesetz legt fest, welche Tätigkeiten für Minderjährige erlaubt sind. Demnach sind schwere körperliche oder gefährliche Arbeiten grundsätzlich tabu. Erlaubt sind stattdessen leichte Tätigkeiten wie Zeitungen austragen, Botengänge oder Gartenarbeit. „Gefährliche Arbeiten sind für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren grundsätzlich verboten“, betont Becker.
Die erlaubten Arbeitszeiten richten sich nach dem Alter:
- 13- bis 14-Jährige dürfen mit Zustimmung der Eltern bis zu zwei Stunden täglich (in der Landwirtschaft drei) zwischen 8 und 18 Uhr arbeiten.
- 15- bis 17-Jährige dürfen in den Ferien maximal vier Wochen pro Kalenderjahr arbeiten – höchstens acht Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche, in der Regel zwischen 6 und 20 Uhr.
- Ausnahmen gelten für ältere Jugendliche: Ab 16 Jahren ist in Gaststätten eine Beschäftigung bis 22 Uhr erlaubt, in Schichtbetrieben sogar bis 23 Uhr.
Pausen und Bezahlung
Auch Pausenregelungen sind gesetzlich vorgeschrieben. Wer unter 18 Jahre alt ist, hat bei viereinhalb bis sechs Stunden Arbeit Anspruch auf mindestens 30 Minuten Pause, bei mehr als sechs Stunden auf mindestens 60 Minuten.
Das Mindestlohngesetz gilt nur für volljährige Beschäftigte. Der aktuelle Mindestlohn beträgt 12,82 Euro pro Stunde. Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung haben keinen Anspruch auf Mindestlohn. „Diese diskriminierende Ausnahme muss endlich abgeschafft werden“, fordert Becker. Wenn im Betrieb ein Tarifvertrag gilt, muss dieser auch für Ferienjobs angewendet werden – unabhängig vom Alter.
Bei Problemen: Unterstützung durch die Gewerkschaft
Der DGB rät dazu, sich bei Problemen frühzeitig an die örtlichen Geschäftsstellen der Gewerkschaften zu wenden. Auch eine Mitgliedschaft kann dabei helfen, Rechte durchzusetzen. „Schlechte Bezahlung und Verstöße gegen das Arbeitsschutzgesetz sollte niemand hinnehmen“, so Becker.
Weitere Informationen zur Ferienarbeit und rechtlichen Grundlagen bietet die DGB-Jugend unter: www.dgb-jugend.de
(RED/DGB)