Verbrennen von Grün- und Astschnitt nur unter strengen Auflagen erlaubt
Mit Beginn des Frühjahrs fallen in vielen Gärten wieder größere Mengen an pflanzlichen Abfällen an. Das Regierungspräsidium Darmstadt weist deshalb auf die geltenden Regeln zur Entsorgung von Grün- und Astschnitt hin.
Verwertung hat Vorrang vor Verbrennung
Grundsätzlich gilt laut Kreislaufwirtschaftsgesetz: Gartenabfälle sollen verwertet werden. Dazu zählen etwa Kompostierung im eigenen Garten oder die Abgabe bei Recyclinganlagen. Dort können die Abfälle weiterverarbeitet und beispielsweise zur Energiegewinnung genutzt werden.
Verbrennen nur unter bestimmten Voraussetzungen
Das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen auf dem eigenen Grundstück ist nur eingeschränkt erlaubt. Grundlage ist die hessische Verordnung zur Beseitigung pflanzlicher Abfälle.
Dabei müssen unter anderem folgende Bedingungen eingehalten werden:
- ausreichende Abstände zu Gebäuden, Straßen und Grundstücksgrenzen
- Einhaltung bestimmter Tageszeiten und geeigneter Wetterbedingungen
- Verbrennung ausschließlich am Entstehungsort der Abfälle
- keine Beimischung anderer Abfälle
Zudem darf durch Rauch oder Gerüche das „Wohl der Allgemeinheit“ nicht beeinträchtigt werden.
Anzeigepflicht beachten
Wer pflanzliche Abfälle verbrennen möchte, muss dies mindestens zwei Tage vorher bei der zuständigen Ortspolizeibehörde anzeigen. Die Anzeige muss Angaben zu Ort, Umfang der Abfälle sowie zur verantwortlichen Aufsichtsperson enthalten. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
Regeln für Brauchtumsfeuer
Für traditionelle Feuer wie Oster- oder Maifeuer bestehen grundsätzlich keine abfallrechtlichen Bedenken. Allerdings dürfen auch hier ausschließlich naturbelassene Materialien wie Holz und Reisig verbrannt werden.
Brauchtumsfeuer müssen mindestens zwei Wochen im Voraus bei der Kommune angemeldet werden, um unnötige Feuerwehreinsätze zu vermeiden.
Schutz von Tieren beachten
Das Regierungspräsidium empfiehlt zudem, vor dem Verbrennen aufgeschichtete Äste oder Strauchschnitt umzusetzen. In solchen Haufen könnten Tiere Unterschlupf gefunden haben.
Zusätzliche Regelungen können von Städten und Gemeinden individuell festgelegt werden. Daher wird empfohlen, sich vorab bei den örtlichen Behörden zu informieren.
(DARMSTADT – RED/RPDA)
