Kleine Anfrage thematisiert mögliche Auswirkungen veralteter Bebauungspläne auf Stadtentwicklung
Darmstadt, 22. Juli 2025 – Die baupolitische Sprecherin der FDP-Fraktion im Stadtparlament, Marie Guerdan, hat eine Kleine Anfrage zu den planungsrechtlichen Vorgaben für gastronomische Nutzungen im Darmstädter Johannesviertel eingereicht. Konkret geht es um eine Regelung aus dem Bebauungsplan N1 aus dem Jahr 1988, nach der Schank- und Speisewirtschaften im Quartier grundsätzlich ausgeschlossen sind.
Gastronomie als wirtschaftlicher und sozialer Anker
„Damals ging es offenbar darum, ein Übermaß an gastronomischer Nutzung zu verhindern, um städtebauliche Ziele zu sichern“, so Guerdan. „Heute stellt sich die Lage ganz anders dar: Viele gastronomische Betriebe kämpfen ums Überleben. Die Stadt braucht Gastronomie nicht nur als sozialen, sondern auch als wirtschaftlichen Anker.“
Guerdan verweist auf eine aktuelle Umfrage des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands (DEHOGA), wonach ein Drittel der Betriebe (33,5 Prozent) im Jahr 2025 mit Verlusten rechnet. Steigende Kosten, die Rückkehr zur vollen Mehrwertsteuer und sinkende Umsätze werden als Hauptgründe genannt.
Sorge vor struktureller Verödung
Guerdan warnt davor, dass veraltete Bebauungspläne moderne Konzepte behindern könnten: „Junge und flexible Betriebe finden kaum geeignete Räume, wenn neue Standorte durch starre Vorgaben ausgeschlossen sind. Ohne mehr planungsrechtliche Flexibilität droht eine strukturelle Verödung – spätestens dann, wenn bestehende Betriebe schließen müssen.“
Fragen an den Magistrat
In der Kleinen Anfrage stellt die FDP unter anderem folgende Fragen:
- Beabsichtigt der Magistrat, die Gastronomiebeschränkung im Johannesviertel zu überprüfen oder fortzuschreiben?
- Bestehen ähnliche Einschränkungen auch in anderen Stadtteilen? Falls ja: Wo, wann wurden sie beschlossen und mit welcher Zielsetzung?
- Welche Möglichkeiten bestehen für Nachnutzungen, wenn ein bestehender Gastronomiebetrieb dauerhaft schließt?
Die FDP fordert, die Stadtentwicklung stärker an aktuellen Bedarfen auszurichten. Planungsrechtliche Instrumente müssten regelmäßig auf ihre Angemessenheit überprüft werden – besonders in Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit.
(RED/FDP)