Stadtverwaltung informiert über Vorrang, Vorfahrt und Tempo-Regelungen
Griesheim. Immer wieder erreichen die Stadtverwaltung Rückfragen zur Fahrradstraße – insbesondere zu Beschilderung, Vorfahrtsregelung und Geschwindigkeit. Um für Klarheit zu sorgen, erläutert die Stadt nun die wichtigsten Punkte.
„Uns war bewusst, dass es bei der Einführung der Fahrradstraße viele Fragen geben würde“, sagt Bürgermeister Geza Krebs-Wetzl. „Wir sind aber an die gesetzlichen Regelungen und Musterlösungen des Landes Hessen gebunden. Ohne deren Einhaltung wäre eine Förderung nicht möglich gewesen.“
Tempo 30 und Vorrang für Radfahrende
In einer Fahrradstraße hat der Radverkehr Vorrang. Radfahrende dürfen nebeneinander fahren, die Höchstgeschwindigkeit beträgt 30 km/h für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer. Andere Verkehrsarten – etwa Autos – sind nur zugelassen, wenn sie per Zusatzzeichen erlaubt sind. Dabei darf der Radverkehr weder gefährdet noch behindert werden.
Wichtig: Wer Radfahrende überholt, muss mindestens 1,50 Meter Sicherheitsabstand einhalten.
Fragen gab es auch zur Kombination aus „Beginn und Ende einer Tempo-30-Zone“ und der Beschilderung der Fahrradstraße. Diese Schilder wurden bewusst vor und hinter Kreuzungen platziert. So wird vermieden, dass Kreuzungsbereiche rechtlich uneindeutig zwischen 30-Zone und Fahrradstraße liegen.
Zudem gilt: In Tempo-30-Zonen herrscht grundsätzlich rechts vor links – eine Regelung, die in der Fahrradstraße weitgehend vermieden werden sollte.
Vorfahrt und Verkehrsrecht
Viele Bürgerinnen und Bürger fragten auch, warum die Fahrradstraße keine Vorfahrtsstraße ist. Laut Straßenverkehrsordnung kann eine Straße nur dann als Vorfahrtsstraße gelten, wenn sie eine Hauptverkehrsachse mit zentraler Verbindungsfunktion im Stadtgebiet ist. Das trifft auf die Goethestraße und die Darmstädter Straße nicht zu.
Um dennoch möglichst klare Verkehrsverhältnisse zu schaffen, wurden Vorfahrtsschilder („Raketen“) aufgestellt. Diese dürfen laut Straßenverkehrsordnung jedoch nicht häufiger als drei Mal hintereinander verwendet werden – außer, wenn Buslinien die Straße regelmäßig befahren. Deshalb gilt an der Freiligrathstraße und Fichtestraße die Regelung rechts vor links, die durch sogenannte „Haifischzähne“ zusätzlich markiert ist.
„Anders konnte die Vorfahrt in der Fahrradstraße leider nicht geregelt werden. Wir hätten uns das auch anders gewünscht, aber die Straßenverkehrsordnung lässt derzeit keine andere Möglichkeit zu“, erklärt Bürgermeister Krebs-Wetzl.
Sicherheit geprüft und bestätigt
Die Beschilderung und Vorfahrtsregelung wurden von der Straßenverkehrsbehörde und der Polizei überprüft und abgenommen. Zudem führte die Hochschule Darmstadt im Rahmen des „Planungs-Checks Nahmobilität“ eine fachliche Bewertung durch – mit einem sehr positiven Ergebnis.
- Weitere Informationen zur Fahrradstraße und den geltenden Verkehrsregeln stellt die Stadt online zur Verfügung:
 👉 www.griesheim.de/gewerbe-verkehr/radverkehr/fahrradstrasse
- 👉 www.griesheim-gestalten.de/page/fahrradstrasse
(GRIESHEIM – RED/PSG)
 
					
									
				 
										
										 
										
										 
										
										 
		
		 
										
										 
										
										 
													
													 
													
													 
													
													 
													
													 
													
													 
													
													