Rund 300 unbebaute Grundstücke betroffen
Die Stadtverordnetenversammlung von Griesheim hat die Einführung der sogenannten Grundsteuer C beschlossen.
Die neue Regelung gilt rückwirkend zum 1. Januar 2026 und betrifft unbebaute, aber baureife Grundstücke, die nicht der Land- und Forstwirtschaft zugeordnet sind.
Nach Angaben der Stadt fallen rund 300 Grundstücke in Griesheim unter die neue Steuer.
Hoher Hebesatz beschlossen
Der Hebesatz der Grundsteuer C orientiert sich am bisherigen Hebesatz der Grundsteuer B.
Dieser liegt derzeit bei 1.290 Prozent und wurde mit dem zulässigen Faktor fünf multipliziert. Daraus ergibt sich für die Grundsteuer C ein Hebesatz von 6.450 Prozent.
Was gilt als baureifes Grundstück?
Als baureif gelten laut Stadt unbebaute Grundstücke, die aufgrund ihrer Lage, Größe und Beschaffenheit sofort bebaut werden könnten.
Voraussetzung ist außerdem, dass öffentlich-rechtliche Vorgaben einer Bebauung nicht entgegenstehen.
Stadt will Spekulationen reduzieren
Die Stadt begründet die Einführung der Grundsteuer C mit städtebaulichen Zielen.
Dazu zählen unter anderem:
- die Schaffung von Wohnraum
- die Nachverdichtung bestehender Siedlungsgebiete
- die Förderung der Innenentwicklung
- zusätzlicher Bedarf an Arbeits- und Gewerbeflächen
Die Steuer soll finanzielle Anreize schaffen, baureife Grundstücke tatsächlich zu bebauen statt ungenutzt zu lassen.
Nach Angaben der Stadt werden die Grundstücke durch die Grundsteuer C künftig ähnlich belastet wie bereits bebaute Flächen.
Weitere Informationen stellt die Stadt Griesheim online bereit: www.griesheim.de
(GRIESHEIM – RED/PSG)
