Neue Regelungen ab 2025 – Was Grundstücksbesitzer wissen müssen
Die Kreisstadt Groß-Gerau hat die Grundsteuerbescheide bereits zu Jahresbeginn verschickt. In diesem Zusammenhang weist die Stadt darauf hin, dass sie lediglich Einfluss auf die Hebesätze hat – dieser liegt aktuell bei 580,35 Prozentpunkten.
Grundsteuer B und C: Neue Regelungen in Hessen
Die Grundsteuer B gilt für unbebaute und bebaute Grundstücke, die nicht zur Land- und Forstwirtschaft gehören – dazu zählen auch Eigentumswohnungen. Ab 2025 gelten in Hessen neue Regelungen für die Grundsteuer B und die Grundsteuer C, basierend auf dem Flächen-Faktor-Verfahren.
Für Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer bedeutet dies:
- In der Steuererklärung müssen künftig nur noch die Grundstücksgröße (Bodenfläche) sowie die Wohnfläche angegeben werden.
- Bei gemischt genutzten Gebäuden müssen die Räume entsprechend ihrer Nutzung deklariert werden.
Berechnung und weitere Informationen
Der Steuermessbetrag wird von den Finanzbehörden festgelegt und dient als Grundlage für die individuelle Steuerberechnung. Wer genauere Einblicke in das Flächen-Faktor-Verfahren sowie eine Beispielrechnung benötigt, findet weiterführende Informationen auf der Website des Finanzamtes Hessen:
➡️ Hier informieren
Bei individuellen Rückfragen wenden sich Bürgerinnen und Bürger direkt an ihr zuständiges Finanzamt.
(KREISSTADT GROSS-GERAU RED/PSGG)