Vollversammlung spricht sich gegen zusätzliche Belastungen für Unternehmen und Kunden aus
Die Vollversammlung der IHK Darmstadt Rhein Main Neckar hat sich in ihrer jüngsten Sitzung klar gegen die Einführung einer kommunalen Verpackungssteuer in Südhessen ausgesprochen. Hintergrund sind die aktuellen Diskussionen, wie sie unter anderem in Darmstadt geführt werden.
„Wir lehnen eine kommunale Verpackungssteuer ab“, betont Ulrike Jakobi, Vizepräsidentin der IHK Darmstadt. „Der Salat an der Frischetheke oder der Kaffee auf dem Weg zur Arbeit wären betroffen. Für Kundinnen und Kunden wären die Preissteigerungen nicht nachvollziehbar – und das Unverständnis würde letztlich bei uns und unseren Mitarbeitenden landen.“
Auch IHK-Hauptgeschäftsführer Robert Lippmann sieht die Einführung kritisch: „Die Verpackungssteuer wäre ein Kostentreiber für Unternehmen und Kommunen zugleich.“ Neben Umstellungen bei Kassensystemen und Schulungen für Mitarbeitende würden zusätzliche Verwaltungskosten entstehen, etwa durch Prüfungen und Kontrollen. „Ob die Kommunen dadurch überhaupt nennenswerte Mehreinnahmen erzielen, ist fraglich. Sicher dagegen ist der bürokratische Mehraufwand – und das in Zeiten, in denen Entlastungen versprochen werden.“
Zweifel an Wirksamkeit und Fairness
Die IHK verweist außerdem auf fehlende Nachweise für eine ökologische Wirkung. „Auch wir wünschen uns saubere Parks und Innenstädte“, sagt Jakobi. „Doch ein Blick nach Tübingen, wo die Steuer seit 2022 gilt, zeigt: Die erhoffte Reduzierung von Einwegverpackungsmüll ist bislang ausgeblieben.“
Lippmann warnt zudem vor Wettbewerbsnachteilen: „Eine kommunale Verpackungssteuer schafft Insellösungen und benachteiligt Betriebe in Kommunen, die sie erheben. Überregional tätige Unternehmen sehen sich mit einem Flickenteppich aus Regelungen konfrontiert.“
Positionspapier beschlossen
Die IHK-Vollversammlung stimmte bei vier Enthaltungen dem Antrag und dem Positionspapier „Kommunale Verpackungssteuer – Belastung statt Lösung“ zu. Darin heißt es, dass weder eine klare ökologische Wirkung noch eine Umsetzung ohne erhebliche Bürokratie erkennbar sei.
Hintergrund
Seit 2022 erhebt Tübingen auf alle Speisen und Getränke in Einwegverpackungen eine Steuer. Nach jahrelangen Verfahren bestätigte das Bundesverfassungsgericht im Januar 2025 die Rechtmäßigkeit. Seitdem befassen sich bundesweit und auch in Südhessen immer mehr Kommunen mit dem Thema. In Darmstadt wird derzeit intensiv über eine Einführung diskutiert.
(DARMSTADT – RED/IHK)