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Wichtige Hinweise zur Wahlberechtigung und zur Briefwahl
Die Wahlbenachrichtigungen für die Wahl zur Stadtverordnetenversammlung, zum Ortsbeirat Wixhausen sowie zum Ausländerbeirat am Sonntag, 15. März 2026, werden derzeit auf dem Postweg versandt. Wie das städtische Wahlamt mitteilt, sollen sie spätestens bis Samstag, 22. Februar 2026, allen wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern in der Wissenschaftsstadt Darmstadt zugestellt sein.
Die Wahlbenachrichtigung enthält auf der Rückseite bereits einen Vordruck, mit dem die Briefwahlunterlagen beantragt werden können.
Wer ist wahlberechtigt?
Zur Wahl der Stadtverordnetenversammlung und des Ortsbeirats Wixhausen sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sowie Unionsbürgerinnen und Unionsbürger wahlberechtigt, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, also spätestens am 15. März 2008 geboren wurden. Zudem muss seit mindestens sechs Wochen, also seit dem 1. Februar 2026, der Hauptwohnsitz in Darmstadt bestehen. Für die Ortsbeiratswahl gilt dies entsprechend für Wixhausen. Voraussetzung ist außerdem, dass kein Ausschluss vom Wahlrecht vorliegt.
Zur Wahl des Ausländerbeirats sind meldepflichtige ausländische Einwohnerinnen und Einwohner – auch staatenlose Personen – wahlberechtigt, sofern sie am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind, seit dem 1. Februar 2026 ihren Hauptwohnsitz in Darmstadt haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wer bis zum 22. Februar 2026 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber davon ausgeht, wahlberechtigt zu sein, sollte sich spätestens bis Donnerstag, 27. Februar 2026, beim Wahlamt melden. Das Wahlamt ist telefonisch unter 06151 13-3007 erreichbar.
Musterstimmzettel online und vor Ort einsehbar
Musterstimmzettel werden nicht mehr postalisch an alle Haushalte versendet. Sie sind online abrufbar unter
https://www.darmstadt.de/rathaus/wahlen/kommunalwahlen-in-darmstadt/informationen-und-antragsformulare
Darüber hinaus liegen Musterstimmzettel seit dem 2. Februar im Meldeamt sowie in den Meldestellen Arheilgen, Eberstadt und Wixhausen aus.
Briefwahl: Frühzeitige Beantragung empfohlen
Die Beantragung der Briefwahlunterlagen ist online, per E-Mail oder auf dem Postweg möglich. Bei diesen Wegen sollten die Postlaufzeiten von mehreren Tagen unbedingt eingeplant werden. Gleiches gilt für den Rückversand des Wahlbriefes an das Wahlamt. Die Verantwortung für das rechtzeitige Eintreffen des Wahlbriefes bis spätestens zum Wahltag um 18 Uhr liegt bei den Wählerinnen und Wählern.
Alternativ können Wahlbriefe auch persönlich beim Wahlamt abgegeben oder in den dortigen Briefkasten eingeworfen werden.
Briefwahlunterlagen können zudem persönlich im Briefwahlbüro des Wahlamts beantragt werden. Dieses befindet sich am Luisenplatz 5, 64283 Darmstadt, im 2. Obergeschoss an den Schaltern 15 bis 18. Eine Terminvereinbarung ist nicht erforderlich. Benötigt werden lediglich ein Personalausweis oder ein anderes Ausweisdokument sowie – sofern vorhanden – die Wahlbenachrichtigung. Die Unterlagen werden sofort ausgehändigt, Postlaufzeiten entfallen. Vor Ort besteht außerdem die Möglichkeit, die Briefwahl direkt in einer Wahlkabine auszufüllen und den verschlossenen Wahlbrief abzugeben. Das Briefwahlbüro ist bereits geöffnet.
Weitere Informationen
Alle Informationen zu den Kommunalwahlen 2026 in Darmstadt sind online abrufbar unter:
www.darmstadt.de/kommunalwahl