Allgemeinverfügung zum Schutz von Jugendlichen – Gefahrenabwehrverordnung soll folgen
Nauheim. Die Gemeinde Nauheim hat eine Allgemeinverfügung zum Verbot der Abgabe von Lachgas an Minderjährige erlassen. Wie Bürgermeister Marc Friedrich (parteilos) mitteilt, ist die Regelung am 25. Juli 2025 in Kraft getreten und bezieht sich auf das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) in Verbindung mit dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (§ 17 OWiG).
Hintergrund der Maßnahme sind zunehmende Funde leerer Lachgas-Kartuschen im öffentlichen Raum – unter anderem rund um den Skaterpark, am Spielplatz „Waldstraße“ sowie an weiteren Orten im Gemeindegebiet. Zwar liegen bislang keine Nachweise über eine Nutzung durch Minderjährige vor, doch die Fundorte deuten auf ein potenzielles Risiko hin.
Schutz vor Missbrauch und gesundheitlichen Risiken
Mit der Verfügung will die Gemeinde präventiv handeln. Lachgas (chemisch: Distickstoffmonoxid, N₂O) ist ein farbloses Gas, das ursprünglich für medizinische und industrielle Zwecke entwickelt wurde, sich aber in den letzten Jahren als billige Partydroge unter Jugendlichen verbreitet hat.

Die gesundheitlichen Folgen sind erheblich: Neben kurzfristigen Effekten wie Euphorie, Kribbeln oder Halluzinationen können dauerhafte Schädigungen bis hin zu Lähmungen oder Hirnschäden auftreten. Das Deutsche Ärzteblatt warnte bereits 2024 vor den Folgen des Missbrauchs, insbesondere bei regelmäßigem Konsum.
Breitere Regelung durch neue Gefahrenabwehrverordnung geplant
Die neue Allgemeinverfügung wurde in enger Abstimmung mit Fachbereichsleiterin Elif Demir, Fachdienstleiterin Lea Seibert sowie dem Ordnungsamt Nauheim erarbeitet. Nach den Sommerferien soll sie durch eine umfassendere Gefahrenabwehrverordnung (GefAbwVO) ersetzt werden, die derzeit verwaltungsintern vorbereitet wird.
Diese neue Regelung soll neben dem Thema Lachgas auch weitere Aspekte des öffentlichen Zusammenlebens regeln, etwa:
- Verhalten auf öffentlichen Flächen
- offenes Feuer im Freien
- Hundehaltung
- Reinigung und Reparatur von Fahrzeugen
- allgemeine Ordnungswidrigkeiten
Austausch mit Gesundheitsamt und Suchtberatung geplant
Marc Friedrich betont, dass die Gemeinde auch den präventiven Dialog mit Fachstellen sucht. Ein erster Austausch mit dem Gesundheitsamt des Landkreises Groß-Gerau hat bereits stattgefunden. Weitere Gespräche, etwa mit dem Freundeskreis für Suchtkrankenhilfe e. V., sind geplant, um frühzeitig über Entwicklungen zu informieren und weitere Präventionsmaßnahmen zu entwickeln.
Die im Gemeindegebiet aufgefundenen Lachgas-Kartuschen werden vom Bauhof als Sondermüll kostenpflichtig entsorgt.
Weitere Informationen zur gesetzlichen Grundlage bietet das Bundesgesundheitsministerium:
www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/bundeskabinett-beschliesst-lachgasverbot-pm-01-07-25.html
(RIEDSTADT – RED/PSR)
Fotos: Funde von Lachgas-Kartuschen in Nauheim Foto: Gemeinde Nauheim