Fehlende Gefahrenhinweise und unzureichende Schulungen festgestellt
Wie das Regierungspräsidium Darmstadt mitteilt, hat die Marktüberwachung des RP bei Kontrollen in Unverpacktläden im Rhein-Main-Gebiet Mängel bei der Kennzeichnung und Aufbewahrung von Wasch- und Reinigungsmitteln festgestellt. Die Behörde weist darauf hin, dass auch beim „unverpackten“ Verkauf Gefahrenhinweise für Verbraucherinnen und Verbraucher klar erkennbar sein müssen.
Fehlende Kennzeichnungen und falsche Lagerung
In mehreren Geschäften waren die Kanister und Eimer mit als gefährlich eingestuften Reinigungsmitteln so platziert, dass die Gefahrenpiktogramme nicht sichtbar waren. Teilweise wurden die Produkte aus Originalgebinden in unbeschriftete Behälter umgefüllt oder ohne ausreichende chemikalienrechtliche Angaben angeboten.
Zudem fehlten in einigen Läden Etikettenausdrucke für den Kundengebrauch, die beim Abfüllen von Produkten in eigene Gefäße verpflichtend sind. Diese Etiketten müssen unter anderem Produktnamen, Lieferantenangaben, Gefahrenpiktogramme und Warnhinweise enthalten.
Auch unzureichend geschulte Mitarbeitende und nicht ordnungsgemäß verschlossene Behälter wurden bemängelt – einige standen sogar in Reichweite von Kindern.
Gesetzliche Änderungen und Informationsaustausch
Die RP-Marktüberwachung nutzte die Gespräche mit den Ladeninhaberinnen und -inhabern auch, um über bevorstehende gesetzliche Änderungen im Chemikalienrecht zu informieren. Künftig dürfen bestimmte Stoffe nicht mehr an Nachfüllstationen abgegeben werden, darunter ätzende Maschinenspülmittel und leicht entzündliche Desinfektionsmittel.
Nach den Kontrollen nahm das RP auch Kontakt zu Großhändlern von Reinigungsmitteln auf. Diese seien bereits über die neuen Regelungen informiert und stellten Informationsmaterial sowie druckbare Etiketten bereit. Einige Händler empfahlen zudem, gefährliche Produkte nur durch geschultes Personal mit Schutzausrüstung abzufüllen.
Verbesserungen erwartet
Bereits 2024 hatte die Marktüberwachung des RP die Nachkennzeichnung von Reinigungsmitteln außereuropäischen Ursprungs überprüft. Viele Händler kannten die gesetzlichen Vorgaben damals nicht. Aufgrund der positiven Rückmeldungen zu den aktuellen Hinweisen und dem verbesserten Informationsangebot der Großhändler rechnet das RP nun mit einer schnellen Verbesserung der Situation.
Verbraucherinnen und Verbraucher sollten darauf achten, dass Gefahrstoffe niemals in Lebensmittelbehälter abgefüllt werden und eine deutliche Kennzeichnung vorhanden ist. Nur so könne im Notfall die passende medizinische Hilfe sichergestellt werden.
(DARMSTADT – RED/RP)