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Ehrenamtliche Konfliktlösung – Bewerbungen bis 15. März möglich
Die Stadt Griesheim sucht ab sofort eine Schiedsperson sowie eine stellvertretende Schiedsperson. Darüber informiert die Stadtverwaltung in einer aktuellen Pressemitteilung. Die Bewerbungsfrist endet am 15. März 2026.
Gesucht werden Personen mit Wohnsitz in Griesheim, die mindestens 30 und höchstens 74 Jahre alt sind. Ausgeschlossen sind Personen, die als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt, Richterin oder Richter oder Notarin beziehungsweise Notar tätig sind.
Die Wahl der ehrenamtlichen Schiedspersonen erfolgt durch die Stadtverordnetenversammlung. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre. Für das Ehrenamt werden insbesondere Einfühlungsvermögen, Verantwortungsbewusstsein und Interesse an außergerichtlicher Konfliktlösung vorausgesetzt.
Bewährte Alternative zum Gerichtsverfahren
Schiedsämter bestehen in jeder hessischen Kommune und dienen der Entlastung der Gerichte. Ihre Aufgabe ist es, streitige Rechtsangelegenheiten durch eine außergerichtliche Schlichtung einvernehmlich zu lösen.
Das Amt der Schiedsfrauen und Schiedsmänner blickt auf eine über 180-jährige Tradition zurück und gilt als anerkannte Institution der bürgernahen Konfliktlösung. Die Tätigkeit wird in den Räumlichkeiten der Stadt Griesheim ausgeübt.
Zu Beginn der Amtszeit werden die neu gewählten Schiedspersonen von den bisherigen Amtsinhaberinnen und Amtsinhabern eingearbeitet. Zusätzlich bietet der Bund der Schiedsmänner und -frauen qualifizierte Fortbildungen an.
Bewerbung beim Magistrat
Interessierte Bürgerinnen und Bürger können ihre Bewerbung schriftlich an den
Magistrat der Stadt Griesheim
Hauptamt
Wilhelm-Leuschner-Straße 75
64347 Griesheim
oder per E-Mail an hauptamt@griesheim.de richten.
(GRIESHEIM – RED/PSG)