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Untere Naturschutzbehörde ruft zur Einhaltung der Vorschriften in Naturschutz- und Erholungsräumen auf
Mit dem Frühling zieht es wieder viele Menschen ins Freie – zum Spazieren, Joggen oder mit dem Hund. Die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Groß-Gerau erinnert daran, dass in den zahlreichen Schutzgebieten besondere Regeln gelten, um die empfindlichen Lebensräume und bedrohten Arten zu schützen.
Dabei spielt es eine Rolle, um welchen Schutzgebietstyp es sich handelt. Im Kreis Groß-Gerau gibt es mehrere Kategorien:
- Naturschutzgebiete (NSG): Hier steht der Schutz naturbelassener Landschaften im Vordergrund. Die Regeln sind besonders streng.
- Landschaftsschutzgebiete (LSG): Dienen dem Erhalt ökologisch wertvoller, aber auch kulturell geprägter Landschaften.
- Geschützte Landschaftsbestandteile (GLB): Kleinere Flächen wie Streuobstwiesen oder Hecken mit hoher ökologischer Bedeutung.
- Natura-2000-Gebiete: Teil eines europaweiten Schutzsystems mit besonderem Fokus auf bedrohte Arten und Lebensräume.
Unabhängig von der Kategorie sind diese Gebiete Rückzugsräume für Pflanzen und Tiere – und gleichzeitig Erholungsorte für Menschen. Die Einhaltung der Regeln ist deshalb nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern ein Beitrag zum Erhalt der Artenvielfalt.
Regeln in Naturschutzgebieten
Naturschutzgebiete sind im Kreis an einem grünen Schild mit Seeadler erkennbar. Dort gelten unter anderem folgende Regeln:
- Nur ausgeschilderte Wege dürfen betreten werden.
- Fahrzeuge dürfen nicht einfahren oder parken.
- Entnahme oder Aussetzen von Tieren und Pflanzen ist untersagt.
- Hunde sind an der Leine zu führen.
- Grillen, Zelten und offenes Feuer sind verboten.
- Müll muss mitgenommen werden.
Auch in Landschaftsschutzgebieten, geschützten Landschaftsbestandteilen und Natura-2000-Gebieten gelten je nach Schutzstatus Einschränkungen. So sind etwa das Entfernen von Pflanzen, das Befahren mit Fahrzeugen oder Veränderungen der Landschaft untersagt.
Bußgelder bei Verstößen möglich
Wer gegen die geltenden Regeln verstößt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Die Untere Naturschutzbehörde bittet daher alle Besucherinnen und Besucher um Rücksichtnahme. Nur so kann die Natur auch für zukünftige Generationen erhalten bleiben.
Weitere Informationen zu den Schutzgebieten im Kreis Groß-Gerau sind auf der Website der Kreisverwaltung abrufbar:
👉 www.kreisgg.de
(GROSS-GERAU – RED/PSGG)