Neue Vorgaben sorgen für mehr Klarheit und Handlungsspielraum bei kleineren Veranstaltungen
Der Darmstädter Stadtrat Paul Georg Wandrey hat sich auf Landesebene erfolgreich für eine praxisnahe Anpassung der Sicherheitsanforderungen bei Stadtfesten und Veranstaltungen eingesetzt. Gemeinsam mit weiteren Ordnungsdezernenten wandte sich Wandrey an den hessischen Innenminister Roman Poseck, um auf die Belastungen durch pauschale Sicherheitsauflagen aufmerksam zu machen – mit Erfolg.
„Diese neuen Maßgaben schaffen dringend nötige Klarheit, stärken das Verantwortungsbewusstsein der Veranstalter und geben gerade kleineren Festen den nötigen Spielraum zur Durchführung – ohne unnötige Hürden“, so Wandrey.
Verhältnismäßigkeit und Verantwortung im Mittelpunkt
Künftig soll die polizeiliche Gefährdungsbewertung zwischen abstrakter und konkreter Gefahrenlage unterscheiden. Diese Differenzierung ermöglicht es, überzogene Sicherheitsmaßnahmen bei kleineren Festen zu vermeiden. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit steht dabei im Vordergrund: Schutzmaßnahmen sollen auf das notwendige Minimum beschränkt bleiben – insbesondere bei lokalen Veranstaltungen mit geringem Besucheraufkommen.
Wandrey betont, dass Veranstalter weiterhin für die Sicherheit ihrer Veranstaltung verantwortlich bleiben.
„Absolute Sicherheit gibt es nicht. Veranstalter müssen für realistische Risiken vorsorgen, nicht für jede denkbare Eventualität.“
Neue Richtlinien zum Zufahrtsschutz
Auch beim Zufahrtsschutz gibt es künftig klare Schwellenwerte:
- Ab 15.000 Besuchern und überregionaler Bedeutung sind technische Sperren verbindlich.
- Unter 5.000 Besucherinnen und Besuchern kann zumeist verzichtet werden.
- Im Bereich zwischen 5.000 und 15.000 Personen erfolgt eine Einzelfallprüfung durch Ordnungsbehörden und Polizei – je nach Ort, Größe und Symbolik der Veranstaltung.
Dabei können je nach Lage auch nicht zertifizierte Sperren als geeignete Schutzmaßnahmen anerkannt werden.
(DARMSTADT – RED/PSD)