Stadt passt Regelung für Handwerker, soziale Dienste und Gewerbe an
Darmstadt. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat zum 1. Juli 2025 die Regelungen für Sonderparkausweise für Gewerbetreibende, Freiberufler, soziale und technische Dienste überarbeitet. Ziel ist es, eine gerechte Verteilung des öffentlichen Parkraums in den bewirtschafteten Zonen rund um die Innenstadt sicherzustellen – unter Berücksichtigung des wichtigen Wirtschafts- und Dienstleistungsverkehrs.
„In Darmstadt existiert ein differenziertes Parkangebot für alle relevanten Akteursgruppen“, erklärt Verkehrsdezernent Paul Georg Wandrey. „Wenn wir über Mobilitätsfrieden sprechen, muss auch der Wirtschaftsverkehr mitgedacht werden.“
Handwerkerparkausweis und Handwerkerblöcke
Bereits seit 2006 ist der regionale Handwerkerparkausweis fester Bestandteil des Parkraummanagements der Region Frankfurt RheinMain. Er erlaubt es Handwerksbetrieben, während der Arbeit auch in bewirtschafteten Parkzonen, Kurzparkbereichen, Zonen mit Parkscheibenpflicht sowie auf Bewohnerparkplätzen zu parken. Inzwischen wird der Ausweis auch in zahlreichen Kommunen außerhalb Hessens anerkannt.
In Darmstadt besteht zusätzlich seit 2001 das Angebot sogenannter Handwerkerblöcke. Diese enthalten zehn Einzelgenehmigungen und kosten 140 Euro pro Block. Die Genehmigungen ermöglichen u. a. das gebührenfreie Parken im eingeschränkten Halteverbot, an einem Einsatzort bis zu sieben Tage oder an einem Tag an bis zu fünf Einsatzorten – sogar in der Fußgängerzone.
Beantragt werden können Handwerkerparkausweis und Handwerkerblock formlos per E-Mail an:
📧 strassenverkehrsbehoerde@darmstadt.de
Benötigt wird eine Kopie der Handwerkskarte oder der Gewerbeanmeldung.
Neue Sonderparkausweise für Betriebe ohne Stellplätze
Für Gewerbetreibende, Freiberufler, soziale und technische Dienste, die am Geschäftssitz keine Parkflächen haben, wurde die Sonderparkausweis-Regelung neu aufgestellt. Sie berechtigt zum dauerhaften Parken im Umfeld des Betriebsstandorts, wenn keine Anmietung in zumutbarer Nähe möglich ist. Der Preis für einen solchen Ausweis liegt bei 120 Euro pro Jahr.
Neu eingeführt wurde auch eine Staffelung nach Ausweismenge: Kleine Betriebe profitieren weiterhin von günstigen Tarifen, für größere Fuhrparks steigen die Gebühren je nach beantragter Anzahl der Ausweise.
Der Antrag steht im Digitalen Rathaus als PDF bereit und kann per E-Mail eingereicht werden:
📧 strassenverkehrsbehoerde@darmstadt.de
Sondergenehmigungen für soziale und technische Dienste
Pflegedienste oder technische Dienste können zusätzlich zonengültige Ausnahmegenehmigungen beantragen. Diese gelten in allen Parkzonen außerhalb der eigenen Betriebszone. Auch hier beträgt die Jahresgebühr 120 Euro, und die Beantragung erfolgt formlos per E-Mail.
Regionale Gültigkeit des Handwerkerparkausweises
Der regionale Handwerkerparkausweis gilt nicht nur in Darmstadt, sondern auch in über 30 weiteren Städten und Landkreisen – u. a. in Frankfurt, Mainz, Wiesbaden, Offenbach, Rüsselsheim, Hanau, Worms sowie im gesamten Landkreis Darmstadt-Dieburg, Groß-Gerau, Offenbach und Bergstraße. Seit dem 1. Juni 2025 ist auch der Lahn-Dill-Kreis mit seinen Kommunen dabei.
Alle Details zur Antragsstellung und den Kosten können im Infoflyer der ivm GmbH nachgelesen werden. Informationen bietet zudem die Website von Hessen Mobil.
(DARMSTADT – RED/PSD/evi)