RP Darmstadt übergibt ersten Förderbescheid nach neuer hessischer Streuobstrichtlinie – bereits 100 Anträge eingegangen
Das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt hat erstmals eine Förderung nach der neuen Streuobstrichtlinie des Landes Hessen bewilligt. Regierungspräsident Prof. Dr. Jan Hilligardt übergab den Förderbescheid über 1.025 Euro an Maximilian Finkler, Betriebsleiter der Finkler GbR. Das Unternehmen erhält die Unterstützung für Schnittmaßnahmen an Streuobstbäumen.
Die Finkler GbR war die erste Antragstellerin im Regierungsbezirk Darmstadt nach Einführung der neuen Förderrichtlinie im Juli 2026. Bei der Übergabe des Bescheids war auch Hohensteins Bürgermeister Patrick Berghüser anwesend.
Bereits 100 Förderanträge beim RP Darmstadt
Die neue Fördermöglichkeit stößt nach Angaben des Regierungspräsidiums auf Interesse. Inzwischen liegen der Behörde 100 Anträge mit einem Gesamtvolumen von rund 270.000 Euro vor.
Die meisten Anträge betreffen die Neupflanzung und Nachpflanzung von Streuobstbäumen sowie Schnittmaßnahmen zur Pflege bestehender Bestände. Bis zum Jahresende rechnet das Regierungspräsidium mit weiteren Anträgen, insbesondere im Zusammenhang mit der Obsternte.
Neben Pflanzung und Pflege unterstützt das Land Hessen auch die Einrichtung von Streuobst-Annahmestellen bei hessischen Keltereien sowie die Ernte des Obstes.
Streuobstwiesen als Lebensraum erhalten
Mit der neuen Richtlinie will das Land Hessen die Erhaltung, Pflege und Entwicklung seiner Streuobstbestände fördern. Die traditionell bewirtschafteten Wiesen mit hochstämmigen Obstbäumen sind ein wichtiger Bestandteil der hessischen Kulturlandschaft und bieten Lebensraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten.
„Streuobstwiesen sind ein prägender Bestandteil unserer Kulturlandschaft und zugleich wertvolle Lebensräume für eine Vielzahl von Tieren und Pflanzen“, erklärte Regierungspräsident Jan Hilligardt. Ihr Erhalt und ihre Pflege seien deshalb von großer Bedeutung.
Auch Maximilian Finkler begrüßte das neue Förderprogramm. Angesichts der angespannten Haushaltslage sei die finanzielle Unterstützung ein wichtiges Zeichen für die Wertschätzung ökologisch wertvoller landwirtschaftlicher Flächen.
Bis zu eine Million Euro jährlich für Streuobst
Für die Förderung stehen nach Angaben des Landes Hessen jährlich bis zu eine Million Euro zur Verfügung. Rund die Hälfte dieser Mittel ist für den Regierungsbezirk Darmstadt vorgesehen.
Die Streuobstrichtlinie gilt zunächst bis zum 31. Dezember 2031. Sie soll dazu beitragen, bestehende Streuobstwiesen langfristig zu erhalten und neue Bestände aufzubauen.
Die Richtlinie wurde im Juli 2026 von Hessens Landwirtschaftsminister Ingmar Jung vorgestellt. Die Bewilligung für die Finkler GbR gehört zu den ersten Förderentscheidungen nach der neuen Regelung in Hessen.
Informationen zur Streuobst-Förderung
Wer Streuobstbestände pflegen, neue Bäume pflanzen oder andere förderfähige Maßnahmen umsetzen möchte, findet Informationen zu den Fördermöglichkeiten und den geltenden Voraussetzungen auf der Internetseite des Landes Hessen.
Die wichtigsten Informationen
- Förderprogramm: Streuobstrichtlinie des Landes Hessen
- Ziel: Erhaltung, Pflege und Entwicklung von Streuobstbeständen
- Förderfähige Maßnahmen: Unter anderem Pflanzungen, Baumpflege, Obsternte und Einrichtung von Streuobst-Annahmestellen
- Fördermittel: Landesweit bis zu eine Million Euro jährlich
- Anteil für den Regierungsbezirk Darmstadt: Rund 500.000 Euro jährlich
- Laufzeit: Zunächst bis 31. Dezember 2031
- Zuständige Bewilligungsbehörde in Südhessen: Regierungspräsidium Darmstadt
- Weitere Informationen: Streuobstrichtlinie des Landes Hessen
(DARMSTADT – RED/RPDA)
Beitragsbild: Von links: Maximilian Wöhnl, Gabriele Fillbrandt, Regierungspräsident Prof. Dr. Jan Hilligardt (alle RP Darmstadt), Maximilian Finkler (Bescheidsempfänger), Hohensteins Bürgermeister Patrick Berghüser und Hans-Jürgen Finkler. Im Hintergrund ist ein 40 Jahre alter Speierling-Baum (Sorbus domestica) zu sehen. Foto: RPDA

