Darmstadt: Stadt und Polizei setzen auf Sicherheit durch konsequente Maßnahmen und Kontrollen
Seit dem 5. Juni 2025 gilt auf dem Luisenplatz eine Waffenverbotszone. Die entsprechende Rechtsverordnung ist nun in Kraft, die Schilder wurden aufgestellt. Damit soll die Sicherheit im öffentlichen Raum erhöht und die Bevölkerung besser geschützt werden. Die Maßnahme ist das Ergebnis einer engen Zusammenarbeit zwischen Stadt und Polizei.
„Das Ziel ist der größtmögliche Schutz der Bevölkerung“, betont Ordnungsdezernent Paul Georg Wandrey. „Die Waffenverbotszone ist ein notwendiger und konsequenter Schritt zur Erhöhung der Sicherheit auf dem Luisenplatz. Sie ergänzt bestehende Maßnahmen wie Videoüberwachung und verstärkte Polizeipräsenz – und setzt ein klares Signal gegen Gewalt im öffentlichen Raum.“
Polizeikontrollen und präventive Wirkung
Die Umsetzung erfolgt in enger Abstimmung mit der Polizei. Polizeipräsident Björn Gutzeit bezeichnete die neue Regelung als „wichtigen Baustein in der Sicherheitsarchitektur“. Die Polizei werde gemeinsam mit der Stadtpolizei gezielte Kontrollen durchführen. Die neue Regelung verbietet das Mitführen jeglicher Waffen und Messer, unabhängig von Größe oder Klingenlänge – außer bei nachgewiesenem berechtigtem Interesse (z. B. Berufsausübung oder Sport).
Straftaten als Grundlage für das Verbot
Die rechtliche Grundlage bildet § 42 Absatz 5 des Waffengesetzes. Danach ist eine Waffenverbotszone möglich, wenn in einem bestimmten Gebiet wiederholt schwere Straftaten begangen wurden. Die Statistik zeigt:
- 2023: 84 Körperverletzungen, 3 Raubdelikte, 12 Bedrohungen, 5 Sexualstraftaten, 1 Straftat gegen das Leben – 9 davon mit Waffen oder Messern
- 2024 (bis Juni): knapp 70 relevante Delikte, darunter 7 mit Messern
Kein tageszeitlich begrenztes Verbot möglich
Da die Delikte sowohl tagsüber als auch nachts begangen wurden, gilt die Waffenverbotszone rund um die Uhr. Die hohe Personenfrequenz und das häufige Aufeinandertreffen alkoholisierter oder unter Drogeneinfluss stehender Personen erhöhen laut Stadt die Gefährdung zusätzlich.
Weiterführende Informationen
Die Rechtsverordnung enthält Ausnahmen, z. B. für Handwerksbetriebe oder Berufsgruppen mit berechtigtem Interesse. Eine Übersicht dazu ist auf der offiziellen Website der Stadt Darmstadt unter www.darmstadt.de einsehbar.
(DARMSTADT – RED/PSDZstip)