Maßnahmen in der Darmstädter Straße ab 3. März 2025
Zur Verbesserung des Verkehrsflusses und der Sicherheit im Stadtgebiet richtet die Kreisstadt Groß-Gerau ab dem 3. März 2025 neue Haltverbotsbereiche in der Darmstädter Straße ein.
Verkehrsschau bestätigt Handlungsbedarf
Im Rahmen einer Verkehrsschau im September 2024 analysierten die zuständigen Behörden gemeinsam mit der Polizei und Fachberatern verschiedene Verkehrssituationen. Dabei wurde festgestellt, dass es im Abschnitt der Darmstädter Straße zwischen der Klein-Gerauer-Straße und der Otto-Wels-Straße regelmäßig zu Verkehrsstauungen kommt. Besonders problematisch ist die fehlende Ausweichmöglichkeit für größere Fahrzeuge, insbesondere Linienbusse des ÖPNV.

Neue Haltverbotszonen ab 3. März 2025
Um diesen Engpass zu entschärfen, wird vor den Hausnummern 33 und 42 ein absolutes Haltverbot (Verkehrszeichen 283) eingerichtet. Ein Zusatzzeichen (Verkehrszeichen 1040) ergänzt eine zeitliche Beschränkung – das Haltverbot gilt von Montag bis Samstag jeweils zwischen 8.00 und 19.00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten bleibt das Parken weiterhin erlaubt.
Die Maßnahme soll dazu beitragen, die Verkehrssituation spürbar zu verbessern, Schäden an Fahrzeugen und Verkehrseinrichtungen zu reduzieren und die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden zu erhöhen. Die Stadt Groß-Gerau bittet alle Bürgerinnen und Bürger um Beachtung der neuen Regelung und bedankt sich für das Verständnis.
(KREISSTADT GROSS-GERAU – RED/PSGG)