Urheberrechtsverstöße: Wie Social Media und Streaming zur Abmahnfalle werden – Tipps vom Fachanwalt
In der digitalen Welt sind urheberrechtliche Auseinandersetzungen an der Tagesordnung. Eine Kanzlei, die in diesem Kontext häufig in Erscheinung tritt, ist die Hamburger Kanzlei IPPC Law Rechtsanwälte. Für viele Betroffene ist die Konfrontation mit einer solchen Abmahnung ein Schock. Doch gerade dann ist es entscheidend, einen kühlen Kopf zu bewahren und informiert zu handeln. Die Vorwürfe betreffen dabei nicht mehr nur den „klassischen“ Bereich des Filesharings, sondern zunehmend auch die Nutzung von Musik in sozialen Medien wie TikTok und Instagram.
Der klassische Vorwurf: Illegales Filesharing
Seit Jahren vertritt die Kanzlei IPPC Law die Interessen von Rechteinhabern der Film- und Unterhaltungsindustrie. Der Kernvorwurf in den meisten Abmahnschreiben ist die unerlaubte öffentliche Zugänglichmachung von urheberrechtlich geschützten Werken, wie beispielsweise aktuellen Spielfilmen oder Serien, über Internet-Tauschbörsen (Filesharing).
Dem Adressaten der Abmahnung, in der Regel dem Inhaber des Internetanschlusses, wird vorgeworfen, für diese Rechtsverletzung verantwortlich zu sein. Die Forderungen sind meist standardisiert:
- Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung: Hiermit soll sich der Betroffene verpflichten, die Handlung zukünftig zu unterlassen.
- Zahlung eines Vergleichsbetrags: Dieser Betrag setzt sich aus Schadensersatz für den Rechteinhaber und den Anwaltskosten der Gegenseite zusammen.
Neuer Schwerpunkt: Abmahnungen wegen Musiknutzung auf TikTok & Instagram
Ein wachsendes Feld für Abmahnungen ist die Verwendung von urheberrechtlich geschützter Musik in Social-Media-Videos. Viele Nutzer, insbesondere Unternehmen und Influencer, gehen fälschlicherweise davon aus, dass die in den Apps (z.B. in der TikTok-Bibliothek) zur Verfügung gestellte Musik uneingeschränkt genutzt werden darf.
Das ist jedoch ein gefährlicher Trugschluss. Die Lizenzen, die Plattformen wie TikTok für die Musik in ihrer Bibliothek erwerben, decken in der Regel nur die private, nicht-kommerzielle Nutzung ab. Sobald ein Video einem kommerziellen Zweck dient – etwa der Bewerbung eines Produkts, einer Dienstleistung oder der eigenen Marke –, kann die Verwendung eines populären Songs ohne eine entsprechende kommerzielle Lizenz eine Urheberrechtsverletzung darstellen. IPPC Law mahnt in diesen Fällen im Auftrag von Musiklabels die unlizenzierte kommerzielle Nutzung ab.
Die richtige Reaktion auf eine Abmahnung von IPPC Law
Unabhängig vom konkreten Vorwurf ist das richtige Vorgehen nach Erhalt eines solchen Schreibens entscheidend. Panik und überstürzte Handlungen sind die häufigsten Fehler.
- Ruhe bewahren und Fristen notieren: Die gesetzten Fristen sind oft sehr kurz, um den Druck zu erhöhen. Dennoch sollte nichts überstürzt werden. Nehmen Sie keinesfalls direkten Kontakt zur Kanzlei IPPC Law auf.
- Keine Zahlungen leisten: Leisten Sie keine voreiligen Zahlungen, auch nicht in Teilbeträgen. Dies könnte als Anerkenntnis der Schuld gewertet werden.
- Nicht die beigefügte Unterlassungserklärung unterschreiben: Die vorformulierte Erklärung ist fast immer zu weit gefasst und aus anwaltlicher Sicht nachteilig. Eine einmal abgegebene Unterschrift bindet Sie lebenslang. Es ist in den meisten Fällen möglich, eine modifizierte Unterlassungserklärung zu formulieren, die Ihre Position deutlich verbessert, ohne ein Schuldeingeständnis darzustellen.
Warum anwaltliche Hilfe in diesem Fall entscheidend ist
Die Komplexität der Rechtslage, insbesondere bei der Frage der Störerhaftung oder der Abgrenzung zwischen privater und kommerzieller Nutzung, macht eine spezialisierte anwaltliche Beratung unerlässlich.

Als Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht sowie für IT-Recht verfügt Rechtsanwalt Christian Kramarz, LL.M., über die notwendige Expertise und langjährige Erfahrung im Umgang mit Abmahnungen von Kanzleien wie IPPC Law. Eine professionelle Prüfung klärt, ob die Forderungen überhaupt berechtigt sind und in welcher Höhe. Oftmals lässt sich eine Abmahnung vollständig abwehren oder der geforderte Betrag signifikant reduzieren. Weiterführende Informationen zu diesem Thema finden Sie auch auf unserer Spezialseite zu Abmahnungen von IPPC Law.
Handeln Sie nicht auf eigene Faust. Die Kanzlei Kramarz steht Ihnen zur Seite und entwickelt eine auf Ihren Fall zugeschnittene Verteidigungsstrategie.
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