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Ruhefristen von 25 Jahren abgelaufen – Friedhofsverwaltung informiert Hinterbliebene
Auf den Friedhöfen der Büchnerstadt Riedstadt werden ab der Kalenderwoche 7 im Februar 2026 Gräber geräumt, deren gesetzliche Ruhefrist von 25 Jahren abgelaufen ist. Betroffen sind alle Grabstätten von Verstorbenen, die bis einschließlich 2000 beigesetzt wurden.
Wie die Friedhofsverwaltung mitteilt, werden Listen der betroffenen Einzel-Reihengräber in den kommenden Wochen in den Schaukästen der jeweiligen Friedhöfe ausgehängt. Für andere Grabarten – darunter Familiengräber, Kindergräber, Urnengräber und Urnennischen – besteht weiterhin die Möglichkeit, die Nutzungszeit zu verlängern. Hinterbliebene werden gebeten, sich hierzu mit der zuständigen Mitarbeiterin Marisa Draeger im Rathaus in Verbindung zu setzen (Telefon 06158 181-313).
Ablauf der Räumungsarbeiten
Die Räumungsarbeiten werden vom städtischen Bauhof durchgeführt. Bei Erdgrabstätten wird ausschließlich die Oberfläche geräumt. Das bedeutet, dass Grabsteine, Einfassungen und Fundamente entfernt werden.
Bei Urnennischen werden die Abdeckplatten abgenommen und die Überurnen mit den Aschekapseln entnommen. Die Aschekapseln werden anschließend an einer zentralen Stelle des jeweiligen Friedhofs im Beisein einer Pfarrerin oder eines Pfarrers würdevoll in der Erde beigesetzt.
Die Überurnen und Abdeckplatten bleiben Eigentum der Hinterbliebenen und können auf Wunsch auf dem jeweiligen Friedhof abgeholt werden.
(RIEDSTADT – RED/PSR)