WERBUNG
RP Darmstadt beanstandet fehlenden Brand- und Diebstahlschutz
Bei Silvesterkontrollen im Regierungsbezirk Darmstadt hat das Regierungspräsidium Darmstadt in rund zwei Dritteln der überprüften Verkaufs- und Lagerstellen für Feuerwerk Mängel festgestellt. Das teilte das RP Darmstadt nach Abschluss der Kontrollen mit.
Die Sprengstoffexperten des Arbeitsschutzes überprüften insgesamt knapp 300 Betriebe. Dabei wurden insbesondere Defizite beim Diebstahlschutz, beim Brandschutz sowie bei Flucht- und Rettungswegen festgestellt. In einzelnen Fällen wurden auch Bußgelder verhängt.
Häufige Mängel bei Sicherheit und Organisation
Am häufigsten beanstandeten die Fachleute fehlenden oder unzureichenden Diebstahlschutz. In 94 Fällen war dieser nicht ausreichend gewährleistet. In 33 Betrieben fehlten Feuerlöscher oder waren nicht frei zugänglich, in 39 Fällen waren Fluchtwege verstellt. In zwei dieser Fälle wurden Bußgelder ausgesprochen.
Weitere Beanstandungen betrafen die fehlende Unterweisung des Verkaufspersonals in 12 Fällen sowie die unzulässige Zusammenlagerung von Feuerwerkskörpern mit Druckgaspackungen wie Haarspray oder Feuerzeuggas in 13 Fällen. Ein Großteil der festgestellten Mängel wurde nach Angaben des RP direkt vor Ort behoben.
Lagerung und Verkaufsregeln im Fokus
Ein besonderer Schwerpunkt der Kontrollen lag auf der sicheren Lagerung von pyrotechnischen Gegenständen und der Einhaltung der zulässigen Lagermengen. Ebenso überprüften die Fachleute, ob Feuerlöscher vorhanden und Fluchtwege ausreichend dimensioniert waren.
Auch der Diebstahlschutz spielte eine zentrale Rolle. Pyrotechnische Gegenstände dürfen nur unter unmittelbarer Aufsicht des Verkaufspersonals abgegeben werden. Kommunale Ordnungsämter und die Polizei führten ebenfalls Kontrollen durch und leiteten festgestellte Mängel an das RP Darmstadt weiter.
Rechtlicher Hintergrund
Der Umgang und Handel mit Explosivstoffen und pyrotechnischen Gegenständen ist im Sprengstoffgesetz sowie in den zugehörigen Verordnungen geregelt. Dazu gehören unter anderem Anzeigepflichten für den Verkauf von Silvesterfeuerwerk. In 23 Fällen war der Verkauf nicht oder nicht rechtzeitig angezeigt worden, weshalb Verwarnungs- und Bußgeldverfahren eingeleitet wurden.
Für die Überwachung der Einhaltung dieser Vorschriften sind die Arbeitsschutzdezernate bei den Regierungspräsidien zuständig.
(DARMSTADT – RED/RPDA)