Vorläufige Genehmigungen bereits während des Verfahrens möglich
Das Land Hessen ermöglicht künftig die Ausstellung vorläufiger Parkausweise für schwerbehinderte Menschen. Wie das Verkehrsministerium mitteilt, können Betroffene bereits während eines laufenden Feststellungsverfahrens einen entsprechenden Ausweis beantragen.
Schnellere Unterstützung im Alltag
Bislang war für die Ausstellung eines Parkausweises ein abgeschlossener Bescheid des Versorgungsamtes erforderlich. Mit der neuen Regelung wird dieser Schritt vorgezogen.
Voraussetzung ist, dass ein Antrag auf Anerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft gestellt wurde und eine fachärztliche Bescheinigung vorliegt. Der vorläufige Parkausweis gilt zunächst für sechs Monate und kann bei Bedarf um weitere drei Monate verlängert werden.
Weniger Bürokratie für Betroffene
Der hessische Verkehrsminister Kaweh Mansoori betont, dass Menschen mit schweren Einschränkungen nicht länger auf notwendige Erleichterungen verzichten sollen. Ziel sei es, barrierefreie Mobilität ohne unnötige Bürokratie zu ermöglichen.
Auch Europaminister Manfred Pentz hebt hervor, dass das Verfahren deutlich vereinfacht und beschleunigt werde.
Teilhabe im Alltag stärken
Die Maßnahme ist Teil des hessischen Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Sie soll die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen im Alltag verbessern.
Der sogenannte „blaue Parkausweis“ gilt EU-weit und berechtigt unter anderem zum Parken auf ausgewiesenen Behindertenparkplätzen. Anspruchsberechtigt sind beispielsweise Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, bestimmte körperliche Einschränkungen oder Sehbehinderungen.
Mit der neuen Regelung wird eine bisherige Lücke geschlossen, da viele Betroffene bislang während der oft mehrere Monate dauernden Verfahren keine Parkerleichterungen nutzen konnten.
(RED/HMWEVWL)
