Landkreis Groß-Gerau schützt Igel und andere gefährdete Wildtiere
Zum Schutz von Igeln und anderen gefährdeten Tieren dürfen Mähroboter im Landkreis Groß-Gerau ab sofort nachts nicht mehr eingesetzt werden. Der Kreis hat eine entsprechende Allgemeinverfügung der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) umgesetzt.
Das Verbot gilt jeweils von 30 Minuten vor Sonnenuntergang bis 30 Minuten nach Sonnenaufgang. Betroffen sind alle Kommunen im Landkreis Groß-Gerau mit Ausnahme der Stadt Rüsselsheim, die nicht in den Zuständigkeitsbereich der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises fällt.
Grundlage ist ein Beschluss des Kreistags, der im Juni mit großer Mehrheit gefasst wurde. Besitzerinnen und Besitzer von Mährobotern müssen ihre Geräte nun so programmieren, dass sie während der Nacht- und Dämmerungszeiten nicht mehr fahren.
Rotierende Klingen können für Wildtiere gefährlich werden
Mähroboter arbeiten selbstständig innerhalb festgelegter Rasenflächen. Für viele nacht- und dämmerungsaktive Tiere können die Geräte jedoch zur Gefahr werden. Besonders betroffen sind Igel, die bei Gefahr nicht flüchten, sondern sich einrollen. Dadurch können sie von den rotierenden Klingen schwer verletzt oder getötet werden.
Der Bestand des Braunbrustigels geht seit Jahren zurück. Die Internationale Union zur Bewahrung der Natur (IUCN) stuft die Art inzwischen als „potenziell gefährdet“ ein. Neben dem Verlust von Lebensräumen, Straßenverkehr und Pestiziden gelten auch Mähroboter als zunehmendes Risiko.
Nach dem Bundesnaturschutzgesetz gehören Igel zu den besonders geschützten Tierarten. Sie dürfen nicht gefangen, verletzt oder getötet werden. Neben Igeln können auch andere bodennah lebende Tiere wie Molche, Kröten oder Salamander durch Mähroboter gefährdet werden.
Untersuchungen des Leibniz-Instituts für Zoo- und Wildtierforschung (IZW) haben gezeigt, dass zahlreiche Mähroboter-Modelle Igel nicht zuverlässig als Hindernis erkennen. Besonders kleinere Jungtiere werden von Sensoren häufig nicht erfasst. Auch Wildtierauffangstationen berichten immer wieder von schweren Verletzungen durch Mähroboter.
Naturnahe Gärten als wichtige Lebensräume
Die Untere Naturschutzbehörde appelliert zusätzlich, Gärten möglichst naturnah zu gestalten. Grünflächen mit heimischen Pflanzen, Hecken und Rückzugsbereichen bieten zahlreichen Tierarten wichtige Lebensräume.
Da natürliche Strukturen wie Feldraine, Hecken und Brachen in der Landschaft zunehmend verschwinden, gewinnen naturnahe Gärten als Ersatzlebensräume an Bedeutung. Davon profitieren neben Igeln auch Amphibien, Reptilien und zahlreiche Insektenarten.
Weitere Informationen und die vollständige Allgemeinverfügung gibt es beim Landkreis Groß-Gerau unter www.kreisgg.de.
(KREIS GROSS-GERAU – RED/PSKGG)
