Fachgruppe Umwelt zieht Zwischenbilanz – Beobachtungen von Mehl- und Rauchschwalben können noch bis Ende September gemeldet werden
Beim „Riedstädter Schwalbensommer 2026“ sind bislang 182 besiedelte Nester von Mehl- und Rauchschwalben gemeldet worden. Die Fachgruppe Umwelt der Büchnerstadt Riedstadt zieht damit zum Ende der Brutsaison eine erste Zwischenbilanz. Weitere Meldungen sind noch bis Ende September möglich.
Hintergrund der Aktion ist der bundesweite Rückgang der Bestände beider Schwalbenarten. Auch in Hessen stehen Mehl- und Rauchschwalben auf der Roten Liste gefährdeter Arten. Als Ursachen gelten unter anderem ein geringeres Angebot an Insekten, fehlende geeignete Nistplätze sowie der Mangel an offenen Bodenstellen mit lehmigem Material, das die Tiere für den Nestbau benötigen.
108 Mehlschwalben- und 74 Rauchschwalben-Nester
Im Frühjahr hatte die Büchnerstadt erneut dazu aufgerufen, besiedelte Schwalbennester im Stadtgebiet zu melden. Bislang wurden 108 Mehlschwalben-Nester und 74 Rauchschwalben-Nester erfasst. Die tatsächliche Zahl dürfte höher liegen, da vermutlich nicht alle vorhandenen Nester gemeldet wurden.
Bei den Mehlschwalben liegt Erfelden mit 44 gemeldeten Nestern vorne. Es folgen Goddelau mit 27, Crumstadt mit 18, Leeheim mit zehn und Wolfskehlen mit neun Nestern.
Ein deutlich anderes Bild ergibt sich bei den Rauchschwalben: Von den bislang 74 gemeldeten Nestern befinden sich 44 in Wolfskehlen und 24 in Goddelau. Jeweils drei wurden aus Erfelden und Crumstadt gemeldet. Aus Leeheim liegen bislang keine Meldungen über besiedelte Rauchschwalben-Nester vor.
Unterschiedliche Ansprüche an ihre Brutplätze
Die beiden Arten unterscheiden sich bei der Wahl ihrer Nistplätze. Mehlschwalben bauen ihre Nester bevorzugt an rauen Außenwänden von Gebäuden und häufig unter Dachüberständen. Durch Renovierungen und Wärmedämmungen gehen solche geeigneten Stellen jedoch zunehmend verloren.
Rauchschwalben bevorzugen dagegen das Innere von alten Ställen, Scheunen und Nebengebäuden. Auch Lagerhallen oder Garagen kommen infrage, wenn während der gesamten Brutzeit ein offener Einflug vorhanden ist. Geeignete Bedingungen finden sich deshalb besonders noch in Ortsteilen mit alten Gehöften und früherer Tierhaltung.
Meldungen noch bis Ende September möglich
Die Fachgruppe Umwelt hofft nun auf weitere Hinweise aus der Bevölkerung. Auch Ergänzungen zu bereits gemeldeten Vorkommen sind möglich. Benötigt werden Straße und Hausnummer sowie die Zahl der besiedelten Nester und die jeweilige Schwalbenart.
Meldungen nimmt Holger Schanz unter 06158 181-320 oder bevorzugt per E-Mail an h.schanz@riedstadt.de entgegen. Wer zusätzlich Namen und Anschrift angibt, nimmt an der Verlosung eines Buchpreises teil.
Der „Schwalbensommer“ gehört zum Programm der Büchnerstadt Riedstadt zur Erhaltung der biologischen Vielfalt. Hessen trägt für beide Schwalbenarten eine besondere Verantwortung und hat sie in den hessischen Artenschutzkatalog aufgenommen.
Schwalbennester stehen unter Schutz
Die Stadt weist zugleich darauf hin, dass Schwalben und ihre Nester streng geschützt sind. Nester dürfen nicht zerstört und die Tiere während der Brutzeit nicht gestört werden.
Sind bei Renovierungs- oder Sanierungsarbeiten an einer Fassade Eingriffe notwendig, durch die Nester entfernt werden müssten, ist zuvor eine Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Groß-Gerau erforderlich. Andernfalls können Bußgelder drohen. Häufig lassen sich nach Angaben der Fachgruppe Lösungen mit künstlichen Nisthilfen finden, die sowohl den Bedürfnissen der Schwalben als auch denen der Hauseigentümer gerecht werden.
(RIEDSTADT – RED/PSR)

