EAD informiert über Räumpflichten, Streumittel und kostenlosen Splitt
Mit Beginn der kalten Jahreszeit bereitet sich Darmstadt auf Schnee und Eis vor. Ab Sonntag, 1. November 2026, übernimmt der Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleistungen (EAD) wieder den Winterdienst auf den Straßen und Radwegen im Stadtgebiet. Für die Schnee- und Eisbeseitigung auf Gehwegen sind dagegen die jeweiligen Grundstücksanlieger verantwortlich.
Der EAD weist in diesem Zusammenhang auf die geltenden Regeln für den Einsatz von Streumitteln hin. Zudem können Darmstädter Bürgerinnen und Bürger ab sofort wieder kostenlos kleinere Mengen Splitt auf dem Recyclinghof des EAD abholen.
Wer muss in Darmstadt Schnee und Eis beseitigen?
Die Zuständigkeiten für den Winterdienst sind in Darmstadt zwischen dem EAD und den Grundstücksanliegern aufgeteilt.
Der EAD kümmert sich um die Schnee- und Eisbeseitigung auf den Straßen und Radwegen im Stadtgebiet. Ziel ist es, die Verkehrssicherheit auch bei winterlichen Witterungsverhältnissen aufrechtzuerhalten.
Für die Gehwege sind hingegen die jeweiligen Grundstücksanlieger zuständig. Sie müssen dafür sorgen, dass Schnee und Eis beseitigt werden.
Die entsprechenden Regelungen sind in der Straßenreinigungssatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt festgelegt.
Streusalz nur bei Glatteis und Eisregen erlaubt
Beim Einsatz von Streumitteln gelten in Darmstadt besondere Vorschriften.
Streusalz darf ausschließlich bei Glatteis oder Eisregen verwendet werden. Die gleiche Einschränkung gilt für Streustoffe, die chemische Auftaumittel wie Harnstoffe, Ammoniumsalze, Phosphate oder vergleichbare Substanzen enthalten.
Als Alternative können abstumpfende Streumittel wie Splitt oder Sand eingesetzt werden.
Allerdings sollten auch diese Materialien sparsam verwendet werden. Der EAD empfiehlt, nur so viel Splitt oder Sand auf Schneerückständen auszubringen, wie zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit notwendig ist.
Bis zu 20 Liter Splitt kostenlos beim EAD erhältlich
Um die Bürgerinnen und Bürger beim Winterdienst zu unterstützen, bietet der EAD wieder eine kostenlose Splittabgabe an.
Auf dem Recyclinghof im Sensfelderweg 33 können Darmstädterinnen und Darmstädter ab sofort kleine Mengen Splitt abholen. Die Abgabemenge ist auf maximal 20 Liter begrenzt.
Der Splitt kann während der regulären Öffnungszeiten des Recyclinghofs abgeholt werden.
Öffnungszeiten des EAD-Recyclinghofs
Montag: 8 bis 17 Uhr
Dienstag: 8 bis 17 Uhr
Mittwoch: 13 bis 18 Uhr
Donnerstag: 8 bis 17 Uhr
Freitag: 8 bis 16 Uhr
Samstag: 9 bis 13 Uhr
Adresse: EAD-Recyclinghof, Sensfelderweg 33, Darmstadt
Weitere Informationen zum Winterdienst
Die rechtlichen Grundlagen für den Winterdienst und die Straßenreinigung sind in der Straßenreinigungssatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt geregelt.
Diese kann auf der Internetseite des EAD eingesehen werden:
Straßenreinigungssatzung und weitere Satzungen des EAD
Bei Fragen zum Winterdienst oder zur Straßenreinigung steht der EAD unter der Telefonnummer 06151 13-46114 zur Verfügung.
Die wichtigsten Informationen
Beginn des städtischen Winterdienstes: Sonntag, 1. November 2026
Zuständig für Straßen und Radwege: EAD Darmstadt
Zuständig für Gehwege: Jeweilige Grundstücksanlieger
Streusalz: Nur bei Glatteis oder Eisregen erlaubt
Alternative Streumittel: Splitt oder Sand, sparsam und bedarfsgerecht verwenden
Kostenlose Splittabgabe: Ab sofort, maximal 20 Liter
Abholort: EAD-Recyclinghof, Sensfelderweg 33, Darmstadt
Kontakt bei Fragen: EAD Darmstadt, Telefon 06151 13-46114
(DARMSTADT – RED/PSD/stip)


