Magistrat stimmt Kompromiss zu: Einfaches Ansprechen soll wieder erlaubt sein, neue Verbotszonen sind geplant
In Darmstadt soll das Betteln im öffentlichen Raum neu geregelt werden. Der Magistrat hat am Mittwoch, 4. November 2026, einem Vorschlag zur Änderung der städtischen Gefahrenabwehrverordnung zugestimmt. Demnach soll das seit Mai 2025 geltende generelle Verbot, Passantinnen und Passanten beim Betteln aktiv anzusprechen, gelockert werden. Gleichzeitig sind strengere Vorschriften gegen aufdringliches Verhalten und neue Verbotszonen an bestimmten Orten vorgesehen.
Die Neuregelung ist das Ergebnis intensiver politischer Diskussionen und eines von Ordnungsdezernent Paul Georg Wandrey initiierten Fachgesprächs. Ziel ist ein Kompromiss, der sowohl die Rechte bedürftiger Menschen als auch das Interesse der Bevölkerung an einer möglichst belästigungsfreien Nutzung des öffentlichen Raums berücksichtigt.
Einfaches Ansprechen soll wieder erlaubt werden
Eine wesentliche Änderung betrifft das direkte Ansprechen von Passantinnen und Passanten.
Seit Mai 2025 ist es in Darmstadt grundsätzlich verboten, andere Menschen beim Betteln aktiv anzusprechen. Dieses generelle Ansprechverbot soll künftig entfallen.
Nach der neuen Regelung wäre es wieder zulässig, eine Person einmalig, ruhig und sachlich um eine Unterstützung zu bitten.
Allerdings zieht der Vorschlag klare Grenzen: Aggressives, aufdringliches oder bedrängendes Verhalten bleibt verboten. Auch körperliche Annäherungen, das Festhalten oder Beschimpfen von Personen sind weiterhin unzulässig.
Wer dieselbe Person wiederholt anspricht, würde ebenfalls gegen die neue Regelung verstoßen.
Damit soll zwischen einer einfachen Bitte um Hilfe und einem Verhalten unterschieden werden, das von anderen Menschen als Belästigung oder Bedrängung empfunden werden kann.
Neue Verbotszonen vor Geschäften und an Geldautomaten
Zusätzlich zur Lockerung des Ansprechverbots sieht die Stadt neue räumliche Beschränkungen vor.
An Orten, an denen Passantinnen und Passanten einer Situation nur schwer ausweichen können, soll Betteln künftig grundsätzlich untersagt sein.
Zu den vorgesehenen Verbotsbereichen gehören insbesondere:
- Bereiche an Geldautomaten
- Bereiche an Parkscheinautomaten
- Zugänge zu Geschäften und Supermärkten
- Wirtschaftsgärten und andere bewirtschaftete Außenflächen, auf denen sich Gäste aufhalten
Ordnungsdezernent Paul Georg Wandrey begründet diese Einschränkungen mit dem Schutz vor Situationen, in denen sich Menschen bedrängt fühlen könnten.
„Wer Geld abheben, einkaufen oder in einem Restaurant sitzen möchte, muss das tun können, ohne sich einer Situation ausgesetzt zu sehen, der er nicht ausweichen kann“, erklärt Wandrey.
Die neuen räumlichen Verbote sollen deshalb einen zusätzlichen Schutz an besonders sensiblen Orten schaffen.
Bestehende Verbote bleiben erhalten
Unverändert bestehen bleiben die bereits geltenden Verbote des Bettelns mit Kindern und Tieren sowie des organisierten Bettelns.
Die Stadt will damit weiterhin gegen Formen des Bettelns vorgehen, die nach ihrer Gefahrenabwehrverordnung grundsätzlich nicht zulässig sind.
Die geplante Neuregelung betrifft somit vor allem die Frage, unter welchen Umständen Menschen andere Personen um Geld oder Unterstützung bitten dürfen und an welchen Orten dies grundsätzlich untersagt sein soll.
Stadt verweist auf rückläufige Beschwerden
Hintergrund der geplanten Änderung ist auch die Entwicklung der bisherigen Vorschriften.
Bis Mai 2025 war in Darmstadt lediglich das „hartnäckige und nachhaltige Ansprechen“ beim Betteln verboten.
Nach Darstellung der Stadt ließ diese Formulierung erhebliche Auslegungsspielräume zu. Für die Stadtpolizei sei es schwierig gewesen, eindeutig festzustellen, wann ein Verstoß vorlag.
Angesichts zunehmender Beschwerden wurde deshalb im Mai 2025 das generelle Verbot des aktiven Ansprechens eingeführt.
Ordnungsdezernent Wandrey bewertet diese Regelung weiterhin positiv.
„Das seit Mai 2025 geltende Ansprechverbot hat sich aus Sicht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung bewährt. Die Beschwerden sind deutlich zurückgegangen und die Stadtpolizei hatte eine ebenso klare wie wirksame Grundlage für ihre Kontrollen“, erklärt er.
Mit dem nun vorliegenden Kompromiss reagiere die Stadt jedoch auch auf politische Beschlüsse und vorgetragene Bedenken gegen das umfassende Ansprechverbot.
Abwägung zwischen unterschiedlichen Interessen
Bei der Neuregelung stehen nach Angaben der Wissenschaftsstadt drei Interessen im Mittelpunkt.
Zum einen soll bedürftigen Menschen die Möglichkeit erhalten bleiben, auf ihre Notlage aufmerksam zu machen und andere um Hilfe zu bitten.
Gleichzeitig sollen Bürgerinnen und Bürger den öffentlichen Raum nutzen können, ohne bedrängt oder belästigt zu werden.
Schließlich benötigt die Stadtpolizei eindeutige Vorschriften, um Verstöße feststellen und gegebenenfalls einschreiten zu können.
Wandrey macht deutlich, dass er aus ordnungspolitischer Sicht das bisherige generelle Ansprechverbot bevorzugt hätte.
„Ich hätte das bisherige generelle Ansprechverbot aus ordnungspolitischer Sicht gerne beibehalten. Es war einfacher zu kontrollieren und hat nachweislich zu einer Entspannung der Situation beigetragen“, erklärt der Stadtrat.
Allerdings gehöre es zu politischen Entscheidungsprozessen, unterschiedliche Interessen zusammenzuführen und tragfähige Lösungen zu entwickeln.
Neue Regelung soll in der Praxis überprüft werden
Die geplanten Vorschriften sollen nach Einschätzung des Ordnungsdezernenten eine deutlich klarere Grundlage schaffen als die Regelung, die vor Mai 2025 galt.
Zwar werde die Kontrolle für die Stadtpolizei anspruchsvoller als beim vollständigen Ansprechverbot. Durch die präzise Beschreibung erlaubter und verbotener Verhaltensweisen sowie die neuen räumlichen Beschränkungen bleibe jedoch eine wirksame Grundlage für das Einschreiten gegen Belästigungen erhalten.
„Wir haben eine Lösung gefunden, die unterschiedliche Interessen respektiert und gleichzeitig klare Grenzen setzt. Daran wird sich die neue Regelung in der Praxis messen lassen müssen“, betont Wandrey.
Mit der Zustimmung des Magistrats liegt nun ein Vorschlag zur Änderung der Gefahrenabwehrverordnung vor. Ein konkreter Zeitpunkt für das Inkrafttreten der Neuregelung wurde noch nicht genannt.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick
Beschluss: Magistrat stimmt am 4. November 2026 einem Vorschlag zur Neuregelung zu
Bisherige Regelung: Seit Mai 2025 generelles Verbot des aktiven Ansprechens beim Betteln
Künftig vorgesehen: Einmaliges, ruhiges und sachliches Ansprechen soll wieder erlaubt sein
Weiterhin verboten: Aggressives, aufdringliches und bedrängendes Betteln
Ebenfalls untersagt: Wiederholtes Ansprechen derselben Person, körperliche Annäherung, Festhalten und Beschimpfen
Neue Verbotsbereiche: Geldautomaten, Parkscheinautomaten, Zugänge zu Geschäften und Supermärkten sowie bewirtschaftete Außenflächen
Unverändert verboten: Betteln mit Kindern und Tieren sowie organisiertes Betteln
Ziel: Ausgleich zwischen den Rechten bedürftiger Menschen, dem Schutz vor Belästigungen und einer klaren Kontrollgrundlage für die Stadtpolizei
Zuständiger Dezernent: Paul Georg Wandrey
(DARMSTADT – RED/PSD/stip)


