Warum Ruhe und anwaltlicher Rat entscheidend sind
Abmahnung von Frommer Legal erhalten? So reagieren Sie richtig!
Der Schreck ist groß, als Familie Schmidt aus dem Urlaub zurückkehrt und einen unerwarteten Brief im Postkasten findet. Der Absender: die Kanzlei Frommer Legal aus München. Der Inhalt: eine Abmahnung wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung. Über ihren Internetanschluss soll ein aktueller Kinofilm illegal in einer Tauschbörse verbreitet worden sein. Die Forderung: die Zahlung von über 900 Euro und die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.
Ein Szenario, das so oder ähnlich täglich Dutzende Haushalte in Deutschland trifft und für enorme Unsicherheit sorgt. Doch was steckt wirklich dahinter und wie sollte man reagieren, wenn man selbst betroffen ist?
Was wirft Ihnen Frommer Legal vor?
Der Kernvorwurf in den Schreiben von Frommer Legal lautet in der Regel auf Urheberrechtsverletzung durch unerlaubtes öffentliches Zugänglichmachen eines Werkes über eine Internet-Tauschbörse. Mittels spezieller Software wird die IP-Adresse des Anschlusses ermittelt, über den der Verstoß stattgefunden haben soll. Auf dieser Grundlage wird dann der Anschlussinhaber ausfindig gemacht und abgemahnt.
Gefordert werden in der Regel die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags, der sowohl Schadensersatz als auch die Anwaltskosten der Gegenseite abdecken soll.
Die 3 häufigsten und teuersten Fehler bei einer Abmahnung
Angesichts des hohen Drucks, der durch das anwaltliche Schreiben aufgebaut wird, neigen viele Betroffene zu unüberlegten Reaktionen. Diese können die Situation jedoch erheblich verschlimmern:
- Die beigefügte Unterlassungserklärung unterschreiben: Die von Frommer Legal vorformulierte Erklärung ist oft zu weit gefasst und kann als Schuldeingeständnis gewertet werden. Zudem binden Sie sich damit 30 Jahre lang an einen Vertrag, der bei zukünftigen Verstößen hohe Vertragsstrafen nach sich ziehen kann.
- Den geforderten Betrag voreilig zahlen: Eine Zahlung ohne anwaltliche Prüfung kommt ebenfalls einem Schuldeingeständnis gleich. Oftmals sind die Forderungen in ihrer Höhe angreifbar oder es besteht unter Umständen gar keine Haftung Ihrerseits.
- Die Kanzlei selbst kontaktieren: Jegliche Kommunikation mit der Gegenseite ohne anwaltlichen Beistand ist riskant. Unbedachte Äußerungen können später gegen Sie verwendet werden und Ihre Verhandlungsposition schwächen.
Der richtige Weg: Ruhe bewahren und anwaltlichen Rat einholen
Wenn Sie ein Schreiben von Frommer Legal erhalten haben, ist besonnenes und strategisches Handeln gefragt. Als Erstes gilt: Fristen notieren und nicht verstreichen lassen! Kontaktieren Sie umgehend einen spezialisierten Rechtsanwalt.
In der Kanzlei Kramarz analysieren wir Ihren Fall und prüfen die Rechtmäßigkeit der Abmahnung. Oftmals kann eine sogenannte modifizierte Unterlassungserklärung erstellt werden, die Sie rechtlich absichert, ohne ein Schuldeingeständnis darzustellen. Weiterführende Informationen zu diesem Thema finden Sie auch in unserem ausführlichen Artikel über Abmahnungen von Frommer Legal.
Die Kanzlei Kramarz mit Rechtsanwalt Christian Kramarz, LL.M., Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht sowie für Informationstechnologierecht, steht Ihnen mit über 15 Jahren Erfahrung zur Seite. Wir prüfen Ihre individuelle Situation und erarbeiten die für Sie beste Verteidigungsstrategie.
Nutzen Sie unsere kostenlose telefonische Erstberatung, um Ihre Möglichkeiten zu besprechen. Sie erreichen uns unter 06151-2768227, per E-Mail an anfrage@kanzlei-kramarz.de oder über unsere Kontaktseite auf kanzlei-kramarz.de/kontakt. Handeln Sie jetzt und lassen Sie sich professionell unterstützen.
(RED/KRAMRZ)