Naturschutzbehörde informiert über Beginn der Brut- und Setzzeit
Mit dem Beginn des Frühlings startet auch die Brut- und Setzzeit vieler heimischer Wildtiere. Vom 1. März bis zum 30. September gelten daher besondere Bestimmungen, um den Nachwuchs von Vögeln, Säugetieren und Insekten zu schützen. In dieser Zeit sind Rodungs- und Schnittmaßnahmen an Hecken, Sträuchern und Bäumen außerhalb von Hausgärten nicht erlaubt. Die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Groß-Gerau ruft Bürgerinnen und Bürger dazu auf, auf Wildtiere Rücksicht zu nehmen.
Wildtiere nicht stören – Rücksicht im Alltag nehmen
Der Frühling bringt eine verstärkte Aktivität in der Tierwelt mit sich: Zugvögel kehren zurück, Standvögel suchen Nistplätze, und viele Säugetiere bekommen Nachwuchs. Wildtiere reagieren in dieser Zeit besonders empfindlich auf Störungen durch Menschen und Haustiere. Um den Artenschutz zu unterstützen, sollten Bürgerinnen und Bürger einfache Maßnahmen befolgen:
- Beim Spazierengehen auf den Wegen bleiben
- Hunde anleinen, um bodenbrütende Vögel und Rehkitze nicht aufzuschrecken
- Hecken und Sträucher nicht schneiden, um Nistplätze zu schützen
- Nester und Höhlen respektieren, auch wenn keine Tiere sichtbar sind
Was ist erlaubt, was nicht?
Grundsätzlich verboten ist in der Brut- und Setzzeit das Fällen von Bäumen im Außenbereich sowie das großflächige Zurückschneiden von Hecken und Sträuchern. Erlaubt sind jedoch einige Maßnahmen unter Berücksichtigung des Artenschutzes:
✅ Pflegeschnitt von Hecken
✅ Verjüngung von Obstbäumen und Sträuchern
✅ Freihaltung von Straßen und Gehwegen aus Verkehrssicherungsgründen
✅ Notwendige Baumfällungen in Hausgärten, sofern keine geschützten Arten betroffen sind
Beratung und Genehmigungen
Wer unsicher ist, ob eine geplante Maßnahme den Artenschutzbestimmungen entspricht, kann sich an die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Groß-Gerau wenden. In Ausnahmefällen ist eine artenschutzrechtliche Genehmigung möglich.
📞 Kontakt für Beratung:
Untere Naturschutzbehörde Groß-Gerau
Telefon: 06152 989-84333
(KREIS GROSS-GERAU – RED/PS KREIS GG)