Neue Parkzone BE3 gilt ab 19. Oktober – Bewohner können Parkausweise bereits jetzt beantragen
In Bessungen-Süd startet am Montag, 19. Oktober 2026, die Parkraumbewirtschaftung. Mit der neuen Parkzone BE3 wird künftig ganz Bessungen vom städtischen Parkraummanagement erfasst. Für Autofahrer bedeutet das unter anderem Gebühren von 0,75 Euro je 30 Minuten und eine Höchstparkdauer von vier Stunden. Bewohner können seit dem 4. September einen Bewohnerparkausweis beantragen.
Die Stadtverordnetenversammlung hatte die Einführung der Parkraumbewirtschaftung in Bessungen-Süd im September 2025 beschlossen. Grundlage war unter anderem eine Untersuchung aus dem Jahr 2024. Demnach lag die Auslastung des öffentlichen Parkraums im untersuchten Gebiet zwischen 77 und 91 Prozent.
Neue Parkzone BE3 umfasst auch die Orangerie
Die Parkzone BE3 erstreckt sich auf das Gebiet südlich der Hermannstraße, westlich der Klappacher Straße, östlich des Donnersbergrings und nördlich der Lichtenbergschule.
Auch der Parkplatz an der Orangerie wird in das Konzept einbezogen. Die dortigen Parkzeiten werden an die Regelungen der neuen Zone angepasst. Bestehende Sonderregelungen, etwa für Wochenkarten und den Bessunger Markt, bleiben erhalten.
Die vorhandenen Parkplätze und Straßenräume sollen mit Einführung der Parkraumbewirtschaftung zunächst nicht verändert werden. Erst nach einer Auswertung der Auswirkungen auf den Parkdruck will die Stadt prüfen, ob und wo Stellplätze neu geordnet werden sollen.
75 Cent für 30 Minuten
In der neuen Parkzone werden rund 50 Parkscheinautomaten aufgestellt. Bezahlt werden kann mit Bargeld, EC-Karte oder per App.
Die Parkraumbewirtschaftung gilt montags bis samstags von 6 bis 21 Uhr. Die Gebühren betragen 75 Cent je 30 Minuten, die Höchstparkdauer liegt bei vier Stunden. Der bewirtschaftete Bereich wird an den Ein- und Ausfahrten beziehungsweise durch einzelne Schilder gekennzeichnet.
Mobilitätsdezernent Paul Georg Wandrey begründet die Einführung unter anderem mit der hohen Auslastung der Stellplätze und Problemen durch auf Gehwegen abgestellte Fahrzeuge. Ziel sei es, die unterschiedlichen Mobilitätsbedürfnisse im Quartier besser auszubalancieren.
Bewohnerparkausweis kostet 120 Euro im Jahr
Bewohner der neuen Parkzone können seit 4. September einen Bewohnerparkausweis beantragen. Die Jahresgebühr beträgt derzeit 120 Euro. Mit dem Ausweis entfallen innerhalb der jeweiligen Parkzone die Parkgebühren und die Begrenzung der Parkdauer.
Für die Beantragung werden Fahrzeugschein sowie Personalausweis oder Reisepass benötigt. Gehört das genutzte Fahrzeug einer anderen Person, ist zusätzlich eine schriftliche Nutzungsbestätigung erforderlich. Bei Firmenfahrzeugen muss das Unternehmen die private Nutzung bestätigen.
Die Beantragung ist online über das Digitale Rathaus der Stadt unter dem Menüpunkt „Bewohnerparken“ möglich.
Gästekarten für Besucher
Bewohner können außerdem Gästekarten erwerben. Ein Kartenbogen enthält neun Tageskarten und eine Wochenkarte und kostet derzeit 20 Euro Verwaltungsgebühr. Mit den Gästekarten entfallen ebenfalls Parkgebühren und Höchstparkdauer.
Die Karten können per E-Mail unter meldeamt@darmstadt.de bestellt werden. Dafür müssen die Bewohner weder selbst ein Fahrzeug besitzen noch einen Bewohnerparkausweis haben.
Gewerbetreibende, Freiberufler sowie soziale und technische Dienste können unter bestimmten Voraussetzungen Sonderparkausweise beantragen. Voraussetzung ist unter anderem, dass am Betriebsstandort keine eigenen Stellplätze vorhanden sind und in der Nähe keine zumutbare Möglichkeit zur Anmietung besteht.
Fragen zur neuen Parkzone beantwortet das Mobilitäts- und Tiefbauamt unter parken@darmstadt.de.
(DARMSTADT – RED/PSD/stip)
