Einreichung erfolgt ab 1. Oktober über das zentrale Bauportal Hessen
Weitere bauaufsichtliche Verfahren können in Darmstadt ab sofort digital über das zentrale Bauportal Hessen (DigiBauG) eingereicht werden. Seit dem 1. Oktober 2026 gilt dies unter anderem für bestimmte genehmigungsfreie Bauvorhaben, Abbruchanzeigen sowie Genehmigungsfreistellungen. Die bisherige Möglichkeit, die entsprechenden Unterlagen in Papierform einzureichen, entfällt.
„Mit der vollständigen digitalen Einreichung weiterer Bauverfahren setzen wir die konsequente Modernisierung unserer Bauverwaltung fort“, erklärt Baudezernent Paul Georg Wandrey. Für Bauherrinnen und Bauherren sowie Planerinnen und Planer könnten Anträge und Anzeigen damit zentral, digital und ohne Medienbruch an die Bauaufsicht übermittelt werden.
Diese Bauverfahren werden digital eingereicht
Der neue digitale Einreichungsweg gilt für genehmigungsfreie Bauvorhaben nach Paragraf 63 der Hessischen Bauordnung (HBO), soweit eine Anzeige erforderlich ist. Ebenfalls betroffen sind Abbruch und Beseitigung baulicher Anlagen nach Paragraf 63a HBO, sofern diese anzeigepflichtig sind. Hinzu kommen Genehmigungsfreistellungen nach den Paragrafen 64 und 64a HBO einschließlich der dafür erforderlichen Bauvorlagen.
Bauanträge können in Darmstadt bereits seit dem 1. Oktober 2025 ausschließlich digital über das Bauportal Hessen eingereicht werden. Das Land Hessen entwickelt das digitale Verfahren kontinuierlich weiter. Ziel ist eine durchgängig digitale Bearbeitung von Bauverfahren und ein standardisierter Datenaustausch zwischen Antragstellern, Planungsbüros und Bauaufsichtsbehörden.
Bei Abbruchvorhaben gelten weitere Vorschriften
Die Stadt weist darauf hin, dass die Genehmigungsfreiheit bei Abbruch- und Beseitigungsvorhaben nicht bedeutet, dass keine weiteren öffentlich-rechtlichen Vorgaben gelten. So können beispielsweise Belange des Denkmal-, Natur- oder Artenschutzes betroffen sein.
Bei anzeigepflichtigen Abbruchvorhaben muss außerdem eine gesetzliche Frist eingehalten werden. Die Anzeige muss mindestens einen Monat vor dem geplanten Abbruch bei der Bauaufsicht eingereicht werden.
(DARMSTADT – RED/PSD/stip)


