Wildtiere brauchen Ruhe – Leinenpflicht für Hunde, Weggebot und Schnittverbote im Garten
Die Stadt Griesheim weist darauf hin, dass seit dem 1. März bis einschließlich 15. Juli die sogenannte Brut- und Setzzeit für wildlebende Tiere gilt. In dieser besonders sensiblen Phase gelten in der Feldflur und in Grünanlagen spezielle Schutzvorgaben – zum Schutz von Vögeln, Rehen, Hasen und anderen Wildtieren.
Junge Wildtiere nicht anfassen – Leinenpflicht gilt überall
Viele Wildtiere bringen in dieser Zeit ihren Nachwuchs zur Welt oder ziehen ihn groß. Rehe oder Hasen lassen ihre Jungen häufig am Feldrand oder in Wiesen zurück, während Vögel – darunter auch gefährdete Bodenbrüter wie Feldlerche, Rebhuhn oder Weihen – ihre Gelege direkt am Boden errichten. Jegliche Störung kann für den Nachwuchs tödlich enden.
Die Stadt Griesheim bittet deshalb alle Bürgerinnen und Bürger:
- Hunde stets an der Leine führen – unabhängig von Größe, Rasse oder Verhalten.
- Offizielle Wege nicht verlassen, auch nicht zu Fuß oder mit dem Rad.
- Keine Jungtiere anfassen, selbst wenn sie hilflos erscheinen – ihre Eltern sind meist in der Nähe.
Verstöße sind Ordnungswidrigkeit
Verstöße gegen diese Vorgaben sind keine Bagatelle. Sie stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einem Bußgeld geahndet werden. Der Schutz der Tiere in ihrer Fortpflanzungszeit hat Vorrang – allein durch das Verlassen der Wege können empfindliche Störungen entstehen.
Auch Gärten betroffen: Schnittverbote beachten
Die Brutzeit betrifft auch das eigene Grundstück. Vom 1. März bis 30. September ist das Radikalschneiden oder Roden von Hecken, Sträuchern und Gehölzen laut Bundesnaturschutzgesetz grundsätzlich untersagt. Pflege- und Formschnitte sind hingegen erlaubt, wenn sie schonend durchgeführt werden und keine Tiernester gefährden.
Hinweis zum Umweltschutz
Zudem appelliert die Stadt Griesheim an alle Hundebesitzenden, in den Feldern und auf Wiesen Rücksicht zu nehmen: Auch dort wachsen Lebensmittel – Hundekot und Müll gefährden Mensch, Tier und Umwelt gleichermaßen.
Weitere Informationen sind beim Ordnungsamt oder auf der Website der Stadt Griesheim erhältlich.