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Schutz für Wildtiere in Feld, Wald und Garten
Mit dem 1. März beginnt die Brut- und Setzzeit. Bis zum 15. Juli gelten besondere Schutzbestimmungen, um wildlebenden Tieren eine ungestörte Fortpflanzungs- und Ruhephase zu ermöglichen. Darauf weist die Stadt Griesheim hin.
In dieser Zeit suchen Vögel geeignete Nistplätze und beginnen mit dem Nestbau. Neben Hecken, Bäumen und Gebüschen sind auch offene Flächen betroffen. Viele Arten zählen zu den Bodenbrütern. Dazu gehören unter anderem Rebhühner, Feldlerchen, Enten oder Weihen, die ihre Gelege am Wegesrand oder direkt auf Feldern anlegen.
Auch andere Wildtiere wie Hasen oder Rehe setzen ihre Jungtiere im freien Feld oder am Waldrand ab. Die Elterntiere kehren meist nur zum Säugen zurück.
Wege nicht verlassen und Hunde anleinen
Die Stadt bittet darum, in Wiesen, Wäldern und auf Feldern die offiziellen Wege nicht zu verlassen. Hunde sind während der Brut- und Setzzeit grundsätzlich an der Leine zu führen – unabhängig von Größe oder Rasse.
Jungtiere sollten nicht angefasst werden, auch wenn sie hilflos erscheinen. Bereits das Verlassen der Wege kann für Tiere erheblichen Stress bedeuten und die Aufzucht der Jungen gefährden.
Die Missachtung der Schutzregeln kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
Auswirkungen auch im eigenen Garten
Die Brut- und Setzzeit betrifft zudem private Gärten. Rodungen sowie umfangreiche Rückschnitte an Hecken, Sträuchern und anderen Gehölzen sind in diesem Zeitraum grundsätzlich unzulässig. Erlaubt sind lediglich schonende Form- und Pflegeschnitte, die dem jährlichen Zuwachs dienen.
Darüber hinaus erinnert die Stadt daran, dass auf den Feldern der Gemarkung Lebensmittel angebaut werden. Eine Verunreinigung etwa durch Hundekot sollte daher vermieden werden.
(GRIESHEIM – RED/PSG)