Grundsteuerreform verändert Berechnungssystem grundlegend – Stadt betont gerechtere Bewertung
Pressemitteilung der Stadt Griesheim.
Die Stadt Griesheim weist darauf hin, dass die Höhe des Hebesatzes für die Grundsteuer B im Jahr 2025 nicht allein entscheidend für die tatsächliche Steuerbelastung ist. Zwar hat Griesheim mit 1.290 Prozent den höchsten Hebesatz im Landkreis Darmstadt-Dieburg beschlossen, doch die Grundsteuerreform habe das Berechnungssystem grundlegend verändert.
Griesheim war eine der wenigen Kommunen, denen das Hessische Finanzministerium eine deutliche Erhöhung empfohlen hatte, um nach der Reform das gleiche Steueraufkommen wie zuvor zu erzielen. „Die Zahl klingt hoch, spiegelt aber lediglich das neue System wider“, betont die Stadtverwaltung. Nicht jede Eigentümerin oder jeder Eigentümer werde automatisch mehr Grundsteuer zahlen.
Gerechteres System durch Flächen-Faktor-Verfahren
Bisher hing die Bewertung des Grundbesitzes stark vom Baujahr eines Gebäudes ab – Neubauten waren häufig überbewertet, ältere Immobilien dagegen zu niedrig. Mit dem neuen Flächen-Faktor-Verfahren soll die Berechnung nun gerechter und transparenter werden. Grundlage sind Grundstücksgröße, Wohnfläche und Bodenrichtwert.
Ein Beispiel:
- Ein kleineres Grundstück im Neubaugebiet zahlte bisher rund 824 Euro, künftig etwa 826 Euro.
- Ein größeres Grundstück im alten Ortskern zahlte bisher 480 Euro, künftig rund 550 Euro.
Hebesatzerhöhung und Haushaltslage
Um den Haushalt 2025 auszugleichen, musste die Stadt Griesheim die von der Steuerverwaltung empfohlenen Hebesätze nochmals anpassen:
- Grundsteuer A: von 913 auf 1.260 Prozent
- Grundsteuer B: von 949 auf 1.290 Prozent
Trotz der Erhöhung liegt der tatsächliche Ertrag von rund 10,5 Millionen Euro unter dem geplanten Ansatz von 10,9 Millionen Euro. Laut Steuer- und Gebührenamt wurde der empfohlene Hebesatz vom Ministerium zu niedrig kalkuliert.
Vergleich im Landkreis
Beim Blick auf den prozentualen Anstieg zeigt sich: Griesheim liegt mit 35,9 Prozent moderat im Vergleich zu anderen Kommunen. So stiegen etwa:
- Weiterstadt: von 450 auf 835 Prozent (+42,1 %)
- Roßdorf: von 500 auf 913 Prozent (+47,8 %)
Auch beim Pro-Kopf-Aufkommen liegt Griesheim im Mittelfeld:
- Griesheim: rund 350 Euro pro Einwohner
- Weiterstadt: rund 356 Euro pro Einwohner
Weitere Informationen
Eine ausführliche Darstellung der Reform sowie Beispielrechnungen finden Interessierte im Infosystem zur Stadtpolitik unter:
👉 https://sessionnet.owl-it.de/griesheim/bi/si0057.asp?__ksinr=16638
Ein Erklärvideo zur Grundsteuerreform steht auf der städtischen Webseite bereit:
👉 www.griesheim.de/verwaltung-buergerservice/grundsteuer-und-grundsteuerreform-2025
Die Hebesatzempfehlungen des Finanzministeriums sind unter folgendem Link abrufbar:
👉 finanzamt.hessen.de/hebesatzempfehlungen
(GRIESHEIM – RED/PSG)