Magistrat beschließt Aufstellung des Bebauungsplans E 58 zwischen Marienburg- und Industriestraße
In Eberstadt sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein neues Rechenzentrum geschaffen werden. Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt hat am 26. August die Aufstellung des Bebauungsplans E 58 für das Gebiet zwischen Marienburg- und Industriestraße beschlossen. Geplant ist ein Campus für digitale Infrastruktur und Künstliche Intelligenz (KI).
Der Bebauungsplan soll neben dem Rechenzentrum die erforderlichen technischen Nebenanlagen und Infrastruktureinrichtungen ermöglichen. Vorgesehen sind außerdem weitere gewerbliche Nutzungen, Grünstrukturen und Erschließungsflächen.
„Der aufzustellende Bebauungsplan E 58 trägt der zunehmenden Bedeutung leistungsfähiger Rechenzentren für die Digitalisierung, die öffentliche Daseinsvorsorge und eine zukunfts- und wettbewerbsfähige Wirtschaft in der Region Rechnung“, erklärt Stadtplanungsdezernent Paul Georg Wandrey. KI und Rechenleistung seien wichtige Zukunftstechnologien. „Die dafür erforderlichen leistungsfähigen Infrastrukturen werden natürlich auch in Deutschland gebraucht und nicht nur in den USA, China und Indien.“
Bestehender Bebauungsplan reicht nicht aus
Das Plangebiet befindet sich in einem überwiegend gewerblich geprägten Bereich im Westen Eberstadts. In der näheren Umgebung liegen neben Gewerbeflächen auch Wohnbebauung, die Justizvollzugsanstalt Darmstadt, eine Bahnstrecke, die Autobahn A5 sowie Waldflächen.
Für das Gebiet gilt bislang der seit Juni 1982 rechtskräftige Bebauungsplan E 18.1 „Marienburg-/Industriestraße Nord“. Dieser ermöglicht das geplante Rechenzentrum in der vorgesehenen Dimension allerdings nicht. Nach Angaben der Stadt reichen unter anderem die zulässige bauliche Dichte und die Größe der bestehenden Baufelder für das Vorhaben nicht aus.
Der Geltungsbereich des neuen Bebauungsplans E 58 überlagert deshalb den bisherigen Bebauungsplan. Zusätzlich wird im Südosten ein Grundstück vollständig in die Planung einbezogen, das bislang nur teilweise erfasst war.
Abwärme soll für Wärmeversorgung genutzt werden
Das Rechenzentrum soll nach dem zum Zeitpunkt des Bauantrags aktuellen Stand der Technik errichtet und möglichst ressourcenschonend und energieeffizient betrieben werden. Eine Rolle spielt dabei auch die im Betrieb entstehende Abwärme.
Diese soll nach den Planungen als Ressource genutzt werden und einen Beitrag zu einer sicheren, kostengünstigen und nachhaltigen Wärmeversorgung im Umfeld des Rechenzentrums leisten. Nach Angaben der Stadt unterstützt die Vorhabenträgerin das Ziel, dieses Potenzial möglichst umfassend zu erschließen.
Das Projekt wird zudem in das derzeit von der Stadt erarbeitete städtebauliche Ansiedlungskonzept für Rechenzentren einbezogen.
Stadtverordnetenversammlung muss noch entscheiden
Für das Vorhaben hat die Stadt bereits einen städtebaulichen Vertrag als sogenannte „Grundzustimmung“ nach Paragraph 11 Baugesetzbuch vorbereitet. Dieser wurde bislang von der Vorhabenträgerin unterzeichnet.
Nach einem entsprechenden Beschluss der Stadtverordnetenversammlung soll auch die Stadt den Vertrag unterzeichnen. Anschließend wird der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan E 58 öffentlich bekannt gemacht.
(DARMSTADT – RED/PSD/stip)

