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Schwere Verstöße gegen den Spielerschutz festgestellt
Im Rahmen einer gezielten Gaststättenkontrolle hat die Stadtpolizei Groß-Gerau am Donnerstag, 8. Januar 2026, in einer Shisha-Bar gravierende Mängel bei der Einhaltung des gesetzlichen Spielerschutzes festgestellt. Da die Verantwortlichkeiten im Betrieb nicht eindeutig geklärt werden konnten, wurden sämtliche Geldspielgeräte noch vor Ort mit amtlichen Siegelmarken versehen und der Spielbetrieb untersagt.
Unklare Zuständigkeiten vor Ort
Bei der Überprüfung der Räumlichkeiten stellten die Einsatzkräfte fest, dass zentrale Vorgaben zum Schutz der Spielenden nicht eingehalten wurden. Zudem war zunächst keine verantwortliche Aufsichtsperson anwesend. Ein angetroffener Mitarbeiter machte widersprüchliche Angaben zu den Zuständigkeiten und kontaktierte daraufhin den Betreiber.
Auch nach dessen Eintreffen konnten die Verantwortlichkeiten nicht eindeutig geklärt werden. Betreiber und Mitarbeiter machten gegensätzliche Angaben darüber, wer die gesetzlich vorgeschriebene Spielerkarte ausgehändigt hatte und somit für die Aufsicht über den Spielbetrieb zuständig gewesen sei.
Ordnungsbehörde greift ein
Da vor Ort nicht zweifelsfrei festgestellt werden konnte, wer für den ordnungsgemäßen Betrieb der Geldspielgeräte verantwortlich ist, sah sich die Ordnungsbehörde gezwungen, den Spielbetrieb umgehend zu untersagen.
Gegen den Betreiber wurden mehrere Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Im Rahmen einer Anhörung muss er nun die betrieblichen Abläufe sowie die Verantwortlichkeiten vollständig darlegen. Erst danach wird über eine mögliche Wiederinbetriebnahme der Geldspielgeräte entschieden.
(GROSS-GERAU – RED/PSGG)