Was gilt bei der neuen Getrenntsammlungspflicht und was bleibt wie bisher?
Seit dem Jahreswechsel gilt bundesweit die Pflicht zur getrennten Sammlung von Textilabfällen. Doch die Umsetzung wirft vielerorts Fragen auf. Das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt informiert nun über die aktuellen Regelungen und klärt Missverständnisse auf.
Stark verschmutzt oder zerschlissen? Restmüll bleibt erlaubt
Für Bürgerinnen und Bürger gilt: Gut erhaltene Kleidung gehört weiterhin in die Altkleidersammlung, verschlissene oder stark verschmutzte Textilien dürfen – wie bisher – über die Restmülltonne entsorgt werden, sofern keine gesonderte Sammelvorrichtung vorhanden ist. Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger sind nicht verpflichtet, eine flächendeckende Getrenntsammlung für alle Textilarten sicherzustellen, können aber eigene Sammelsysteme etablieren.
Verwertung nur im Verhältnis zum Nutzen
Die neue Regelung basiert auf dem Kreislaufwirtschaftsgesetz und der EU-Abfallrahmenrichtlinie. Sie verfolgt das Ziel, die Wiederverwertung und das Recycling von Textilien zu fördern. Die Getrenntsammlungspflicht ist jedoch nicht absolut, sondern nur dann verpflichtend, wenn sie verhältnismäßig ist – also der Aufwand in einem sinnvollen Verhältnis zum Umweltnutzen steht.
Recycling bislang kaum möglich
Ein Grund für die Begrenzung: Aktuell fehlen ausgereifte Recyclingverfahren, mit denen sich Textilfasern in großen Mengen hochwertig wiederverwerten lassen. Zudem ist ein Großteil der Kleidung – insbesondere durch den Boom der Fast Fashion – von minderer Qualität und kaum recycelbar. Auch die Nachfrage nach recycelten Fasern ist bislang gering. Ein flächendeckendes Sortieren wäre daher teuer und nur von geringem ökologischem Nutzen.
Hintergrund: Große Umweltbelastung durch Textilien
Der Konsum von Textilien gehört laut Umweltbundesamt zu den größten Belastungen für Wasser, Land und Klima. Jede Sekunde wird in Europa eine Lkw-Ladung Kleidung deponiert oder verbrannt. Die neue gesetzliche Regelung soll helfen, diesen Trend umzukehren – in einem realistischen und umsetzbaren Rahmen.
Das RP Darmstadt begleitet als Aufsichtsbehörde die Umsetzung in Südhessen und unterstützt Kommunen und Entsorger mit Beratung und Aufklärung.
Weitere Informationen:
👉 FAQ zur getrennten Sammlung von Textilabfällen – BMUV