Neue Allgemeinverfügung ermöglicht schnelle Maßnahmen bei kranken und verendeten Wildvögeln
Wie das Regierungspräsidium Darmstadt mitteilt, wurden in mehreren südhessischen Landkreisen unter rastenden Zugvögeln Fälle der Vogelgrippe (Aviäre Influenza) festgestellt. Um eine weitere Ausbreitung der dynamisch verlaufenden Tierseuche zu verhindern, hat das RP eine Allgemeinverfügung erlassen, die den Umgang mit erkrankten und verendeten Wildvögeln klar regelt und beschleunigt.
Schnelleres Eingreifen der Veterinär- und Gefahrenabwehrbehörden
Einsatzkräfte der Veterinärämter und der örtlichen Gefahrenabwehrbehörden sind nun befugt, Kadaverbergungen und Nachsuchen in Schutzgebieten ohne vorherige Abstimmung mit den Schutzgebietsverwaltungen durchzuführen. Damit wird ein schnelleres und zielgerichtetes Eingreifen ermöglicht.
Erlaubt ist zudem der Einsatz moderner Drohnentechnik, um erkrankte oder verendete Tiere effizient aufzuspüren. Auch Jagdausübungsberechtigte dürfen schwer erkrankte und vermutlich infizierte Kraniche und Singschwäne von ihrem Leid erlösen, um die Ausbreitung des Virus einzudämmen.
Vorgaben zum Schutz von Natur und Tierwelt
Bei Annäherung an verendete oder erkrankte Tiere sollen bestehende Wege und Zugänge genutzt werden, um Boden, Pflanzen und Tierwelt zu schützen. Fahrzeuge dürfen ausschließlich auf ausgewiesenen Wegen oder Parkflächen abgestellt werden.
Bergungsmaßnahmen sollen zeitnah, jedoch vor 16 Uhr, erfolgen, um Ruhestörungen rastender Vogelgruppen zu vermeiden. Die Zahl der Einsätze im Gelände ist auf ein notwendiges Minimum zu reduzieren.
Zwischenlagerung und Abtransport geregelt
Zur Zwischenlagerung und zum Abtransport verendeter Tiere dürfen Einsatzkräfte offizielle Rettungspunkte, Parkplätze oder geeignete Wegabschnitte nutzen. Dort können Container oder Sammelbehälter ohne gesonderte Abstimmung mit dem Schutzgebietsmanagement aufgestellt werden.
Weitere Informationen stellt das Regierungspräsidium auf der offiziellen Website bereit: www.rp-darmstadt.hessen.de
(DARMSTADT – RED/RP)