Allgemeinverfügung soll Bäche und Seen während der Trockenheit schützen
Der Kreis Groß-Gerau hat wegen der anhaltenden Trockenheit mit sofortiger Wirkung die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern untersagt. Betroffen sind Bäche, Flüsse und Seen im Kreisgebiet. Ziel der Allgemeinverfügung ist es, die ohnehin stark belasteten Gewässer sowie deren Tier- und Pflanzenwelt vor weiteren Schäden zu schützen.
Die Verfügung gilt ab sofort und bleibt zunächst bis einschließlich 31. Oktober 2026 in Kraft.
Nach Angaben des Kreises haben die wochenlange Trockenheit und ausbleibende Niederschläge bereits früh im Jahr zu sehr niedrigen Wasserständen geführt. Gleichzeitig sinkt auch der Grundwasserspiegel kontinuierlich. Die hohen Temperaturen verschärfen die Situation zusätzlich, da sich flache Gewässer stark erwärmen und sich dadurch die Lebensbedingungen für Fische und andere Wasserlebewesen weiter verschlechtern.
Rhein und Main sind ausgenommen
Vom Entnahmeverbot ausgenommen sind die Flüsse Rhein und Main sowie Kiesseen mit Grundwasseranschluss. Trotz des derzeitigen Niedrigwassers sei dort die Wasserführung ausreichend, um kleinere Wasserentnahmen zuzulassen.
Der Kreis weist darauf hin, dass die Einhaltung der Allgemeinverfügung kontrolliert wird. Verstöße können nach dem Hessischen Wassergesetz mit Bußgeldern von bis zu 100.000 Euro geahndet werden.
Kreis ruft zum sparsamen Umgang mit Wasser auf
Unabhängig vom Entnahmeverbot empfiehlt der Kreis Groß-Gerau, auch die Nutzung von Grundwasser möglichst einzuschränken. Gärten sollten vorzugsweise in den frühen Morgenstunden mit Brunnenwasser bewässert werden. Dabei sei es sinnvoll, direkt den Boden und nicht die Pflanzen zu gießen. Maßnahmen wie Mulchen oder eine geschlossene Vegetationsdecke könnten die Verdunstung zusätzlich verringern.
Auf das Bewässern von Rasenflächen sollte nach Möglichkeit verzichtet werden, da sich diese nach Regenfällen meist wieder erholen. Auch das Nachfüllen von Pools sollte möglichst unterbleiben. Für Balkon- und Zimmerpflanzen empfiehlt der Kreis unter anderem die Nutzung von Gemüsewaschwasser.
Wer einen Gartenbrunnen errichten möchte, muss diesen vorab bei der Unteren Wasserbehörde anzeigen. Für die Entsorgung von Poolwasser gelten ebenfalls wasserrechtliche Vorgaben.
(KREIS GROSS-GERAU – RED/PSKGG)
