Regierungspräsidium registriert Tausende Schildkröten, Papageien und sogar Klapperschlangen
In Südhessen sind derzeit 76.618 artgeschützte Tiere registriert. Das teilt das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt mit. Erfasst werden dabei Tiere in privater und gewerblicher Haltung sowie in Zoos, Tierparks, Tierheimen und Auffangstationen. Insgesamt sind 18.314 Halterinnen und Halter sowie Züchter beim RP gemeldet.
Mit 42.495 Exemplaren stellen europäische Landschildkröten die mit Abstand größte Gruppe der registrierten Tiere. Insgesamt entfallen rund 69 Prozent aller erfassten Tiere auf Reptilien. Es folgen Papageien und Sittiche mit zehn Prozent, Amphibien mit neun Prozent sowie sonstige Vogelarten mit sechs Prozent. Greifvögel und Eulen, Fische sowie Säugetiere machen jeweils rund zwei Prozent aus.
Im regionalen Vergleich führt der Kreis Bergstraße mit 10.212 registrierten Tieren die Statistik an. Es folgt der Landkreis Darmstadt-Dieburg mit 9.940 artgeschützten Tieren. Nach Angaben des Regierungspräsidiums stammt der überwiegende Teil der Tiere aus deutscher oder europäischer Nachzucht und wurde nicht der Natur entnommen.
Auch gefährliche Tierarten werden überwacht
Neben den artgeschützten Tieren überwacht das Regierungspräsidium auch die Haltung sogenannter Gefahrtiere. Insgesamt sind in Südhessen derzeit 865 Tiere registriert, deren Haltung aufgrund gesetzlicher Ausnahmeregelungen oder bestehendem Bestandsschutz erlaubt ist.
Die größte Gruppe bilden Klapperschlangen einschließlich Zwergklapperschlangen mit 173 Exemplaren. Davon werden allein 65 Tiere in Frankfurt am Main gehalten. Es folgen 168 Lanzenottern, von denen 42 in Offenbach registriert sind. Beide Schlangengruppen zählen zu den hochgiftigen Arten.
Das Regierungspräsidium weist darauf hin, dass die hessische Gefahrtierregelung dazu dient, Risiken für die öffentliche Sicherheit zu minimieren und gleichzeitig den gesetzlichen Artenschutz sicherzustellen.
Das RP Darmstadt ist in Südhessen für die Registrierung und Überwachung besonders und streng geschützter Tierarten zuständig. Halter bestimmter Arten sind verpflichtet, ihre Tiere anzumelden sowie Zu- und Abgänge zu melden.
(DARMSTADT – RED/RPDA)
