Stadt bittet um Rücksicht auf Gehwegen und öffentlichen Flächen
Gut erhaltene Dinge weiterzugeben, statt sie wegzuwerfen, schont Ressourcen und ist nachhaltig. In Weiterstadt weist die Stadtverwaltung nun allerdings darauf hin, dass sogenannte „Zu verschenken“-Boxen auf öffentlichen Gehwegen und anderen Verkehrsflächen nicht dauerhaft stehen bleiben dürfen.
Viele Bürgerinnen und Bürger stellen Bücher, Haushaltsgegenstände, Spielzeug oder andere noch brauchbare Dinge mit einem Hinweis „Zu verschenken“ vor ihre Häuser. Grundsätzlich begrüßt die Stadt dieses Engagement für Nachhaltigkeit und Ressourcenschonung.
Sobald Boxen oder Gegenstände jedoch auf einem öffentlichen Gehweg oder einer anderen öffentlichen Verkehrsfläche abgestellt werden, handelt es sich nach Angaben der Stadt um eine Sondernutzung öffentlicher Flächen im Sinne der geltenden städtischen Satzung.
Gehwege müssen passierbar bleiben
Die Stadt erinnert daran, dass öffentliche Gehwege in erster Linie der sicheren und uneingeschränkten Nutzung durch alle Verkehrsteilnehmer dienen. Besonders Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, Personen mit Sehbehinderungen sowie Eltern mit Kinderwagen sind auf ausreichend freie und gut passierbare Wege angewiesen.
„Zu verschenken“-Boxen dürfen deshalb auf öffentlichen Flächen nur vorübergehend aufgestellt werden. Spätestens nach zwei Tagen müssen die Boxen und nicht mitgenommenen Gegenstände wieder entfernt werden. Nicht abgeholte Sachen dürfen nicht dauerhaft im öffentlichen Raum verbleiben.
Die Stadt bittet darum, die Regelung zu beachten und öffentliche Flächen verantwortungsvoll zu nutzen. Damit sollen Gehwege sicher und das Stadtbild sauber und attraktiv gehalten werden.
Alternativen für gut erhaltene Gegenstände
Wer Gegenstände nicht nur kurzfristig anbieten möchte, kann nach Angaben der Stadt auf Tauschbörsen, Sozialkaufhäuser oder andere Möglichkeiten zur Weitergabe zurückgreifen. Auch die Hofflohmärkte in den Weiterstädter Stadtteilen bieten sich dafür an.
Das Wichtigste auf einen Blick
Was: „Zu verschenken“-Boxen und Gegenstände auf öffentlichen Flächen
Erlaubte Dauer: höchstens zwei Tage
Danach: Boxen und verbliebene Gegenstände müssen entfernt werden
Grund: Gehwege und Verkehrsflächen müssen sicher und passierbar bleiben
Alternativen: Tauschbörsen, Sozialkaufhäuser und Hofflohmärkte
(WEITERSTADT – RED/PSW)

