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Wohnbebauung mit Nahversorger an Heinrichstraße geplant
Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt hat die frühzeitige Beteiligung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan O 36 (Heinrichstraße/Am Alten Friedhof) beschlossen. Bürgerinnen und Bürger, Behörden sowie Träger öffentlicher Belange können sich vom 3. März bis 2. April 2026 zu den Planungen äußern.
Die Unterlagen sind nach der öffentlichen Bekanntmachung ab 2. März 2026 online unter www.darmstadt.de/bauleitplan einsehbar.
Planungsdezernent Michael Kolmer betont, mit dem Bebauungsplan O 36 werde die planungsrechtliche Grundlage für eine Wohnbebauung mit einem Nahversorger im Erdgeschoss geschaffen. Das Konzept trage erheblich zur städtebaulichen Aufwertung des rund 2000 Quadratmeter großen Areals bei.
Zwei Baukörper mit Nahversorger im Sockelgeschoss
Das Plangebiet liegt etwa einen Kilometer südöstlich der Innenstadt im Übergang zwischen Darmstadt Mitte und Darmstadt Ost an der Kreuzung Heinrichstraße und Nieder-Ramstädter Straße. Aufgrund der Ecklage besitzt es eine besondere städtebauliche Bedeutung als Stadteingang.
Vorgesehen sind zwei Baukörper auf einem Sockelgeschoss, das den geplanten Einzelhandelsmarkt aufnimmt. Der Neubauriegel orientiert sich in seiner Höhe an der bestehenden Bebauung der Heinrichstraße. Ergänzt wird er durch ein freistehendes Punkthaus mit sechs Geschossen plus Staffelgeschoss, das einen städtebaulichen Hochpunkt bildet.
Zwischen den Baukörpern ist auf dem Sockelgeschoss eine begrünte Dachfläche als Aufenthaltsbereich für die künftigen Bewohnerinnen und Bewohner vorgesehen.
Rund 37 Wohnungen und sozialer Wohnungsbau
Geplant sind etwa 37 Wohneinheiten mit einem Mix aus Ein- bis Vier-Zimmerwohnungen. Rund zehn Wohnungen sind für den sozial geförderten Mietwohnungsbau sowie für mittlere Einkommen vorgesehen.
Die Erschließung erfolgt über die Heinrichstraße. Der ruhende Verkehr wird in einer Tiefgarage untergebracht. Auch die Anlieferung des Nahversorgers ist aus verkehrstechnischen Gründen über die Heinrichstraße geplant. Durch entsprechende Schallschutzmaßnahmen sollen Lärmbelastungen minimiert werden.
Dach- und Fassadenbegrünung sowie CO2-Neutralität
Zur Verbesserung des Lokalklimas ist eine umfassende Dach- und Fassadenbegrünung vorgesehen. Darüber hinaus wird entsprechend der städtischen Beschlusslage und den Pariser Klimaschutzzielen eine bilanzielle CO2-Neutralität des Vorhabens angestrebt. Im Bebauungsplanverfahren ist daher ein entsprechender Nachweis, vorzugsweise im Rahmen eines Energiekonzepts unter Einbeziehung erneuerbarer Energien, zu erbringen.
(DARMSTADT – RED/PSD/stip)