Schutz für Wildtiere während der Brut- und Setzzeit bis 15. Juli
In der Riedstadt gilt vom 1. März bis 15. Juli eine Leinenpflicht für Hunde in der freien Natur. Hintergrund ist die sogenannte Brut- und Setzzeit, in der viele Wildtiere ihre Jungen zur Welt bringen oder ihre Nester anlegen. Die Regelung soll insbesondere Bodenbrüter sowie Jungtiere vor Störungen und Gefahren schützen.
Während dieser Zeit sind Hunde auch bei Spaziergängen außerhalb geschlossener Ortschaften an der Leine zu führen. Verstöße gegen die Regelung können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden und mit einem Bußgeld verbunden sein.
Schutz für Jungtiere und Bodenbrüter
Im Frühjahr legen zahlreiche Vogelarten wie Fasane, Rebhühner, Enten und verschiedene Singvögel ihre Nester am Boden an. Gleichzeitig bringen Tiere wie Rehe, Füchse und Hasen ihre Jungen zur Welt. Diese benötigen besonders in den ersten Lebenswochen Ruhe und Schutz.
Freilaufende Hunde stellen aufgrund ihres Jagdtriebs eine Gefahr für den Tiernachwuchs dar. Werden Wildtiere gehetzt oder verletzt, kann dies auch rechtliche Konsequenzen für die Hundehalterinnen und Hundehalter haben.
Besondere Rücksicht auf Kiebitz und Rebhuhn
Auch außerhalb der Brut- und Setzzeit bittet die Stadt um besondere Rücksicht auf zwei gefährdete Vogelarten in der Region: den Kiebitz und das Rebhuhn.
Der stark gefährdete Kiebitz brütet unter anderem auf einer Fläche hinter der Zentralkläranlage im Stadtteil Goddelau. Der Bodenbrüter bevorzugt Feuchtwiesen und kurz bewachsene Flächen. Hinweisschilder markieren dort entsprechende Rückzugsorte.
Das Hessische Ried ist zudem seit mehreren Jahren Modellregion für den Rebhuhnschutz. Im Projekt „Rebhuhn retten – Vielfalt fördern“ erfasst der Landschaftspflegeverband Groß-Gerau gemeinsam mit Akteuren aus Naturschutz, Jagd und Landwirtschaft die Bestände der Art. Begleitende Maßnahmen wie Blühflächen sollen helfen, die Population langfristig zu sichern.
Ganzjährige Leinenpflicht in Schutzgebieten
Unabhängig von der Brut- und Setzzeit gilt eine ganzjährige Leinenpflicht innerhalb geschlossener Ortschaften sowie in Schutzgebieten. Dazu gehört unter anderem das Naturschutzgebiet Kühkopf-Knoblochsaue.
Stadt weist auf weitere Regeln hin
Die Stadt erinnert außerdem daran, dass Hundehalterinnen und Hundehalter Verschmutzungen auf öffentlichen Flächen unverzüglich beseitigen müssen. Entsprechende Behältnisse sind beim Ausführen der Hunde mitzuführen.
Das Betreten von Spielplätzen mit Hunden ist grundsätzlich verboten. Zuwiderhandlungen können mit Bußgeldern geahndet werden. Die Stadtpolizei kündigt verstärkte Kontrollen an.
(RIEDSTADT – RED/PSR)
Beitragsbild: Erfolgreiche Brut vom Kiebitz (hier ein Jungvogel) im Großen Michelried in Erfelden. Foto: Matthias Harnisch