Geschwindigkeitsbegrenzung gilt werktags aus Sicherheitsgründen
In der Rheinstraße im Groß-Gerauer Stadtteil Dornheim gilt ab sofort eine reduzierte Höchstgeschwindigkeit. Wie die Stadt mitteilt, wurde auf der Strecke Tempo 30 eingeführt – allerdings zeitlich begrenzt.
Tempo 30 zu bestimmten Zeiten
Die neue Regelung gilt montags bis freitags von 6:30 bis 17:30 Uhr. Die entsprechende Beschilderung wurde durch Hessen Mobil angebracht.
Bei der Rheinstraße handelt es sich um eine Kreisstraße, weshalb mehrere Behörden in die Entscheidung eingebunden waren.
Schutz für Kinder im Fokus
Ausschlaggebend für die Temporeduzierung waren unter anderem Betreuungseinrichtungen für Kleinkinder entlang der Straße. Durch die Nähe dieser Einrichtungen konnte die Geschwindigkeitsbegrenzung auf die gesamte Strecke ausgeweitet werden.
Bürgermeister Jörg Rüddenklau sieht in der Maßnahme einen wichtigen Schritt für mehr Verkehrssicherheit und weniger Lärmbelastung für Anwohnerinnen und Anwohner.
Ergebnis langer Diskussionen
Die Einführung von Tempo 30 war über Jahre hinweg Thema in der Kommunalpolitik. Zuletzt hatte die Stadtverordnetenversammlung die Forderung unterstützt.
Auch wenn die Regelung zeitlich begrenzt ist, bewertet die Stadt sie als Erfolg. Die Rheinstraße war die letzte Straße im Stadtteil Dornheim, auf der bislang Tempo 50 galt.
(GROSS-GERAU – PSGG)
Beitragsbilkd: Es ist geschafft: In der Dornheimer Rheinstraße gilt jetzt 30 Tempo – zumindest montags bis freitags von 6.30 bis 17.30 Uhr. Groß-Geraus Bürgermeister Jörg Rüddenklau (rechts) und Tahmina Salloum, stellvertretende Leiterin des Amts für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten, freuen sich über den Erfolg. Foto: Kreisstadt Groß-Gerau/Jörg Monzheimer
