Ab März 2027 sollen höchstens drei Anbieter mit 2.300 Fahrzeugen zugelassen werden
Darmstadt will das Angebot an E-Scootern, Leihfahrrädern und anderen Formen der Mikromobilität im öffentlichen Straßenraum neu ordnen. Der Magistrat hat dazu am Mittwoch, 4. November 2026, einen entsprechenden Beschluss gefasst. Künftig sollen höchstens drei Anbieter mit insgesamt maximal 2.300 Fahrzeugen eine Genehmigung erhalten. Damit reagiert die Stadt unter anderem auf zahlreiche Beschwerden über falsch oder störend abgestellte E-Tretroller.
Die neuen Regelungen sollen zum 1. März 2027 in Kraft treten. Bei der Auswahl der Anbieter und der Entwicklung der Anforderungen wird die Wissenschaftsstadt Darmstadt von der HEAG mobilo unterstützt.
Weniger Anbieter und klare Regeln für das Abstellen
Mit der Neuordnung will die Stadt die Nutzung von E-Scootern und Leihfahrrädern besser steuern. Im Mittelpunkt stehen dabei die Verkehrssicherheit und die Vermeidung von Konflikten zwischen den verschiedenen Verkehrsteilnehmern.
Insbesondere falsch abgestellte E-Tretroller sorgen immer wieder für Probleme, wenn sie Gehwege blockieren oder den Radverkehr behindern.
Mobilitätsdezernent Paul Georg Wandrey sieht deshalb Handlungsbedarf.
„Die Neuordnung ist auch meine Reaktion auf die unzähligen Beschwerden, die mich zu falsch oder störend abgestellten E-Tretrollern erreichen. Wir begrenzen deshalb die Zahl der Anbieter und Fahrzeuge und schaffen klare Regeln für das Abstellen“, erklärt Wandrey.
Dabei macht der Mobilitätsdezernent deutlich: „Geh- und Radwege müssen frei bleiben.“
Künftig sollen unter anderem verbindliche Anforderungen an Abstellflächen und Parkverbotszonen festgelegt werden. Dadurch will die Stadt sicherstellen, dass die Fahrzeuge geordnet im öffentlichen Raum genutzt und abgestellt werden.
Maximal 2.300 Fahrzeuge von drei Anbietern
Nach dem Beschluss des Magistrats sollen künftig höchstens drei Unternehmen eine Sondernutzungserlaubnis für ihre Angebote erhalten.
Die Gesamtzahl der zugelassenen Fahrzeuge wird auf maximal 2.300 begrenzt. Diese Obergrenze umfasst E-Tretroller, Leihfahrräder und weitere Formen der Mikromobilität.
Wie viele Fahrzeuge auf die einzelnen Anbieter und Fahrzeugarten entfallen, steht noch nicht fest. Die Verteilung wird im Rahmen der anstehenden Auswahlverfahren festgelegt.
Mit der Begrenzung will die Stadt einerseits die Zahl der Fahrzeuge im öffentlichen Raum steuern, andererseits aber weiterhin ein attraktives Mobilitätsangebot ermöglichen.
HEAG mobilo unterstützt bei der Anbieterauswahl
Bei der Vorbereitung und Durchführung der Auswahlverfahren arbeitet die Stadt mit der HEAG mobilo zusammen.
Das Darmstädter Verkehrsunternehmen soll seine Erfahrungen als Mobilitätsdienstleister einbringen und die Verwaltung bei der Entwicklung der Anforderungen an die künftigen Angebote unterstützen.
Die Entscheidung darüber, welche Unternehmen eine Sondernutzungserlaubnis erhalten, bleibt jedoch bei der Wissenschaftsstadt Darmstadt.
„Die hoheitlichen Entscheidungen, insbesondere über Sondernutzungserlaubnisse und erforderliche Verträge, trifft weiterhin die Wissenschaftsstadt Darmstadt“, betont Wandrey.
Auch Johannes Gregor, Geschäftsführer der HEAG mobilo, begrüßt die Zusammenarbeit.
„E-Tretroller und Leihfahrräder können das Angebot sinnvoll ergänzen, wenn sie verlässlich verfügbar sind und sich geordnet in den öffentlichen Raum einfügen“, erklärt Gregor.
Ziel sei ein vielfältiges und gut vernetztes Mobilitätsangebot für die Menschen in Darmstadt.
Ergänzung zu Bus und Bahn
Trotz der geplanten Begrenzungen will die Stadt an den Angeboten der Mikromobilität festhalten.
E-Scooter und Leihfahrräder sollen insbesondere auf der sogenannten ersten und letzten Meile eine Rolle spielen. Gemeint sind damit beispielsweise die Wege von der Wohnung zur nächsten Haltestelle oder von der Haltestelle zum Arbeitsplatz.
Nach Auffassung der Stadt können solche Angebote den öffentlichen Nahverkehr sinnvoll ergänzen, sofern sie zuverlässig verfügbar sind und andere Verkehrsteilnehmer nicht behindern.
Die Neuordnung soll deshalb nicht nur die Zahl der Fahrzeuge begrenzen, sondern auch deren Einbindung in das bestehende Mobilitätsangebot verbessern.
Übergangsregelung bis August 2027 möglich
Die neue Steuerung der Mikromobilitätsangebote soll mit der geänderten Rechtslage am 1. März 2027 beginnen.
Sollten die Auswahlverfahren bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen sein, können bereits bestehende Angebote vorübergehend weiterbetrieben werden. Voraussetzung ist, dass keine besonderen Gründe dagegen sprechen.
Für diese Übergangszeit kann die Stadt zusätzliche Auflagen festlegen.
Spätestens am 31. August 2027 soll die Übergangsphase enden.
Welche Anbieter künftig in Darmstadt vertreten sein werden und wie sich die zugelassenen Fahrzeuge auf E-Scooter, Leihfahrräder und weitere Angebote verteilen, wird sich erst nach Abschluss der Auswahlverfahren entscheiden.
Die wichtigsten Informationen
Beschluss: Neuordnung der Mikromobilitätsangebote in Darmstadt
Beschlussdatum: Mittwoch, 4. November 2026
Betroffene Angebote: E-Tretroller, Leihfahrräder und weitere Mikromobilitätsformen
Maximale Anbieterzahl: Drei Unternehmen
Maximale Fahrzeugzahl: Insgesamt 2.300 Fahrzeuge
Neue Regelungen: Anforderungen an Abstellflächen, Parkverbotszonen und einen verkehrssicheren Betrieb
Geplanter Beginn: 1. März 2027
Übergangsregelung: Bestehende Angebote können unter bestimmten Voraussetzungen vorübergehend weiterlaufen
Ende der Übergangsfrist: Spätestens 31. August 2027
Auswahl der Anbieter: Wissenschaftsstadt Darmstadt
Unterstützung: HEAG mobilo
Ziel: Mehr Verkehrssicherheit, freie Geh- und Radwege sowie eine bessere Ergänzung des öffentlichen Nahverkehrs
(DARMSTADT – RED/PSD/stip)


