Grünschnitt darf ab 2. Juli nur noch von Nauheimer Bürgerinnen und Bürgern angeliefert werden
Die Gemeinde Nauheim reagiert auf die zunehmende Ausbreitung des Japankäfers im benachbarten Trebur und verschärft vorsorglich die Regelungen am Recyclinghof. Ab Donnerstag, 2. Juli, dürfen Grünschnittanlieferungen ausschließlich noch von Personen mit Wohnsitz in Nauheim erfolgen. Mit der Maßnahme soll verhindert werden, dass sich der invasive Schädling auch in Nauheim etabliert.
Hintergrund ist eine Allgemeinverfügung des Regierungspräsidiums Gießen. Aufgrund der räumlichen Nähe zum Fundort des Japankäfers gehört Nauheim derzeit zur sogenannten Pufferzone, in der besondere Schutzmaßnahmen gelten, um eine weitere Ausbreitung einzudämmen.
Deutlich mehr Käferfunde als im Vorjahr
In der Befallszone in Trebur werden derzeit mithilfe spezieller Lockstofffallen verstärkt Japankäfer gefangen. Während im vergangenen Jahr nur wenige Exemplare nachgewiesen wurden, wurden zu Beginn der diesjährigen Saison bereits mehr als 200 Käfer registriert. Nach Angaben des Pflanzenschutzdienstes des Regierungspräsidiums Gießen kommen täglich rund 100 weitere Funde hinzu – bislang innerhalb eines begrenzten Gebiets.
Vor diesem Hintergrund hat sich die Gemeinde Nauheim zu einer vorsorglichen Einschränkung entschlossen. Besucherinnen und Besucher des Recyclinghofs müssen künftig bei der Grünschnittabgabe ihren Personalausweis oder ein gleichwertiges Dokument vorzeigen. Die Daten werden ausschließlich kontrolliert und nicht gespeichert.
Ziel: Nauheim soll Pufferzone bleiben
Bürgermeister Marc Friedrich betont, dass es sich ausdrücklich um eine Vorsichtsmaßnahme handelt: „Wir möchten frühzeitig handeln, bevor es zu spät ist. Der Japankäfer stellt eine erhebliche Gefahr für Landwirtschaft, Gartenbau, Grünflächen und zahlreiche Pflanzenarten dar. Die Entwicklung in Trebur zeigt, wie schnell sich eine Population vermehren kann. Unser Ziel ist es daher, alles zu unternehmen, damit Nauheim Pufferzone bleibt und nicht selbst zur Befallszone wird.“
Sollte sich der Schädling weiter ausbreiten und Nauheim künftig zur Befallszone erklärt werden, wären nach Angaben der Gemeinde deutlich weitergehende Einschränkungen für Bürgerinnen und Bürger, Garten- und Landschaftsbaubetriebe, Bauunternehmen sowie die Landwirtschaft zu erwarten.
Die Gemeinde bittet deshalb um Verständnis für die neue Regelung. Je konsequenter jetzt Vorsorge getroffen werde, desto größer seien die Chancen, umfangreichere Maßnahmen in Zukunft zu vermeiden.
(NAUHEIM – RED/PSN)
