Ausnahmegenehmigung soll Ausbreitung des Japankäfers verhindern
Um die Ausbreitung des invasiven Japankäfers einzudämmen, hat das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt der Gemeinde Trebur eine Ausnahmegenehmigung zum Verbrennen pflanzlicher Abfälle erteilt. Die Genehmigung gilt ab sofort bis zum 31. Oktober und ist an strenge Auflagen gebunden.
Verbrannt werden darf ausschließlich pflanzlicher Abfall aus dem Gemeindegebiet. Die Feuer finden unter Aufsicht der Feuerwehr auf einer Freifläche gegenüber dem kommunalen Wertstoffhof statt.
Hintergrund ist der Nachweis des Japankäfers, eines invasiven Schädlings, der zahlreiche Pflanzenarten befällt. Nach den Vorgaben des Pflanzenschutzdienstes des Regierungspräsidiums Gießen darf Grünschnitt aus der sogenannten Befallszone mit einem Radius von einem Kilometer sowie aus der sechs Kilometer umfassenden Pufferzone während der Hauptsaison nicht aus dem Gebiet herausgebracht werden.
Ausnahme vom üblichen Entsorgungsweg
Grundsätzlich müssen Garten- und Pflanzenabfälle nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz verwertet werden – etwa durch Kompostierung oder in Recyclinganlagen. Nach Angaben des Regierungspräsidiums wurden alternative Behandlungsverfahren geprüft. Da diese jedoch nicht geeignet seien, eine Verbreitung des Schädlings sicher zu verhindern, wurde die Ausnahmegenehmigung erteilt.
Das Verbrennen ist nur zu festgelegten Zeiten und unter ständiger Aufsicht der Feuerwehr zulässig. Zudem gelten Auflagen zum Brandschutz sowie zur Begrenzung von Rauch- und Geruchsbelästigungen. Der Bescheid wurde mit dem Brandschutz des Kreises Groß-Gerau und dem Pflanzenschutzdienst abgestimmt.
Das Regierungspräsidium betont, dass eine solche Ausnahme nur unter besonderen Voraussetzungen und im Interesse des Allgemeinwohls zulässig ist.
(RED/RPDA)
