Nach einem Fund im Kreis Bergstraße weist das Regierungspräsidium auf die Gefahren historischer Radium-Trinkbecher hin und erklärt, wie sich Finder verhalten sollen
Ein historischer Radium-Trinkbecher hat im Kreis Bergstraße einen Einsatz der Strahlenschutzbehörde ausgelöst. Zwei Bürger hatten das Gerät in ihrer Garage entdeckt, Schutzmaßnahmen getroffen und das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt informiert. Fachkräfte stellten den Trinkapparat daraufhin sicher.
Messungen bestätigten, dass sich in dem Gerät noch eine radioaktive Quelle mit Radium-226 befand. Aufgrund der Lagerung in der Garage und der gemessenen Strahlungswerte bestand nach Einschätzung der Behörde für die Finder und unbeteiligte Dritte keine radiologische Gefährdung.
Das RP Darmstadt nimmt den Fund zum Anlass, vor den möglichen Gefahren solcher historischen Geräte zu warnen. Radium-Trinkbecher können auch nach mehr als 100 Jahren noch erhebliche Mengen radioaktiver Stoffe enthalten.
Radioaktive Sammlerstücke in Kellern und auf Dachböden
Radium-Trinkbecher wurden in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts hergestellt und verkauft. Die Geräte sollten Trinkwasser mit dem radioaktiven Edelgas Radon anreichern, das beim Zerfall von Radium-226 entsteht. Damals versprach man sich vom Konsum dieses Wassers gesundheitliche Vorteile.
Heute ist bekannt, dass die Aufnahme radioaktiver Stoffe gesundheitsschädlich sein kann. Dennoch befinden sich vermutlich noch zahlreiche dieser historischen Geräte in Privatbesitz.
Sie könnten beispielsweise in Kellern, Garagen oder auf Dachböden lagern. Gut erhaltene Exemplare werden teilweise als Sammlerstücke aufbewahrt oder auf Flohmärkten und Internetplattformen angeboten.
Viele Besitzer wissen möglicherweise nicht, dass sich in den Geräten radioaktives Material befindet. Andere unterschätzen die Gefahr, weil die Trinkbecher bereits sehr alt sind.
Radium bleibt über Jahrtausende radioaktiv
Das Alter der Geräte bedeutet keineswegs, dass ihre Radioaktivität inzwischen verschwunden ist.
Radium-226 besitzt eine Halbwertszeit von rund 1.600 Jahren. Das bedeutet, dass erst nach diesem Zeitraum die Hälfte der ursprünglichen radioaktiven Atomkerne zerfallen ist.
Nach Angaben des RP Darmstadt sind deshalb selbst nach mehr als 100 Jahren noch rund 95 Prozent der ursprünglichen Radioaktivität vorhanden.
Enthält ein historischer Trinkbecher weiterhin radioaktive Stoffe, unterliegt er den geltenden Strahlenschutzvorschriften. Der Besitz kann genehmigungspflichtig sein. Ein unerlaubter Besitz kann eine Ordnungswidrigkeit darstellen.
Was tun, wenn ein Radium-Trinkbecher gefunden wird?
Das Regierungspräsidium rät dazu, verdächtige Geräte nicht anzufassen und Abstand zu halten. Behälter oder Verpackungen dürfen keinesfalls geöffnet werden.
Wer bereits Kontakt mit einem solchen Gegenstand hatte, sollte sich gründlich die Hände waschen.
Funde radioaktiver Stoffe müssen nach dem Strahlenschutzrecht unverzüglich der zuständigen Behörde gemeldet werden. In Südhessen sind dafür die örtlich zuständigen Umweltabteilungen des RP Darmstadt zuständig.
Die Strahlenschutz-Fachkräfte kümmern sich um die erforderlichen Maßnahmen und die sachgerechte Entsorgung. Für Privatpersonen ist diese grundsätzlich kostenlos.
Radium-Trinkbecher dürfen keinesfalls im Hausmüll oder auf Recyclinghöfen entsorgt werden. Dadurch könnten andere Menschen gefährdet werden. Zudem kann die Radioaktivität die Eingangsmessanlagen von Schrotthändlern und Abfallentsorgungsbetrieben auslösen.
Die wichtigsten Informationen
Verhalten bei einem Fund:
- Abstand halten und den Gegenstand nicht berühren.
- Behälter oder Verpackungen nicht öffnen.
- Nach einem Kontakt die Hände gründlich waschen.
- Den Fund unverzüglich dem zuständigen Regierungspräsidium melden.
- Den Gegenstand nicht im Hausmüll oder auf einem Recyclinghof entsorgen.
- Die erforderlichen Maßnahmen und die Entsorgung durch die Fachbehörde sind für Privatpersonen grundsätzlich kostenlos.
Kontakt zur Strahlenschutzbehörde in Südhessen während der Sprechzeiten:
- RP Darmstadt, Umweltabteilung Darmstadt: 06151 / 12-3694, Strahlenschutz-Da@rpda.hessen.de
- RP Darmstadt, Umweltabteilung Frankfurt: 069 / 2714-5992, Strahlenschutz-F@rpda.hessen.de
- RP Darmstadt, Umweltabteilung Wiesbaden: 0611 / 3309-2449, Strahlenschutz-Wi@rpda.hessen.de
In Mittelhessen ist das Regierungspräsidium Gießen zuständig, in Nordhessen das Regierungspräsidium Kassel.
Weitere Informationen sowie Beispiele für Funde radioaktiver Stoffe bietet das Regierungspräsidium Darmstadt auf seiner Informationsseite zum Strahlenschutz.
(DARMSTADT – RED/PPDA)
Beitragsbild: Ein Radium-Trinkbecher. Foto: RPDA


