Behörde warnt vor zweifelhaften Angeboten und erklärt, worauf bei Auftraggebern, Bezahlung und Stellensuche zu achten ist
Das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt gibt Hinweise zur Suche nach seriöser Heimarbeit. Anlass sind nach Angaben der Behörde zunehmende Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern. Das RP rät unter anderem dazu, keine finanziellen Vorleistungen zu erbringen und besonders bei Angeboten mit ausschließlich ausländischen Kontaktdaten oder einer WhatsApp-Nummer vorsichtig zu sein.
Heimarbeit kann beispielsweise das Konfektionieren von Schmuck, das Abfüllen und Sortieren von Teilen, Schreib- und Kontrollarbeiten sowie Löt-, Klebe-, Näh- oder Montagearbeiten umfassen. Sie ist nicht mit dem heute verbreiteten Homeoffice gleichzusetzen.
Was unter Heimarbeit zu verstehen ist
Heimarbeit wird in der eigenen Wohnung oder an einer selbst gewählten Arbeitsstätte ausgeübt. Die Beschäftigten stellen im Auftrag eines Unternehmens Waren her oder erledigen bestimmte Arbeiten. Das wirtschaftliche Risiko für die Verwertung der Arbeitsergebnisse liegt beim Auftraggeber.
Nach Angaben des RP werden häufig Stückentgelte gezahlt, denen festgesetzte Mindestentgelte zugrunde liegen. Auftraggeber müssen die für die jeweilige Heimarbeit geltenden verbindlichen Entgeltregelungen einschließlich vorgeschriebener Zuschläge beachten.
Vorsicht bei zweifelhaften Angeboten
Wer einen Heimarbeitsplatz sucht, kann nach Empfehlung des RP direkt bei Unternehmen nachfragen oder deren Stellen- und Karriereseiten durchsuchen. Auch Jobcenter, Bundesagentur für Arbeit, Handwerkskammern, Arbeitgebervereinigungen und Arbeitnehmervertretungen können Anlaufstellen sein. Zudem könne es sinnvoll sein, die Suche nicht auf Unternehmen in unmittelbarer Nähe des eigenen Wohnortes zu beschränken.
Bei Stellenanzeigen in sozialen Medien und Wochenblättern empfiehlt das RP besondere Aufmerksamkeit. Als Warnsignale nennt die Behörde beispielsweise Anbieter, die lediglich eine WhatsApp-Nummer oder ausschließlich eine ausländische Anschrift angeben. Arbeitssuchende sollten zudem keine Geldbeträge als Vorleistung zahlen.
RP vermittelt keine Heimarbeitsplätze
Das Regierungspräsidium selbst kann keine Stellen oder Unternehmen vermitteln. Nach Angaben der Behörde darf es aus wettbewerbsrechtlichen Gründen keine Namen von Firmen nennen, die Heimarbeit vergeben. Ein Register, über das Unternehmen nach potenziellen Heimarbeiterinnen und Heimarbeitern suchen könnten, führt das RP ebenfalls nicht.
Zu den Aufgaben der Behörde gehört dagegen die Kontrolle der vorgeschriebenen Arbeits- und Entlohnungsbedingungen. Entgeltprüfer der Arbeitsschutzabteilung überprüfen dazu Beschäftigte und Auftraggeber. Unternehmen, die Heimarbeit vergeben, müssen die Beschäftigten in regelmäßigen Abständen dem RP Darmstadt melden.
Die dabei erhobenen Daten werden laut Regierungspräsidium ausschließlich für Kontrollen nach dem Heimarbeitsgesetz genutzt und nicht an potenzielle Auftraggeber weitergegeben.
Weitere Informationen sowie einen Vordruck für eine Heimarbeitsliste stellt das Regierungspräsidium im Internet bereit. Fragen beantwortet die Arbeitsschutzabteilung unter arbeitsschutz@rpda.hessen.de und telefonisch unter 069 27145941.
Informationen des RP Darmstadt zur Heimarbeit
(DARMSTADT – RED/RPDA)


