Fachgruppe Umwelt erfasst Bestände von Rauch- und Mehlschwalben
Die Büchnerstadt Riedstadt ruft Bürgerinnen und Bürger dazu auf, sich am „Schwalbensommer 2026“ zu beteiligen und besetzte Schwalbennester zu melden. Die Aktion ist Teil des städtischen Programms zur Erhaltung der biologischen Vielfalt und soll dabei helfen, die Bestände von Rauch- und Mehlschwalben in den einzelnen Stadtteilen zu erfassen.
Bestandsaufnahme alle zwei Jahre
Nachdem die Schwalben aus ihren Winterquartieren zurückgekehrt sind, befinden sie sich derzeit mitten in der Brutzeit. Die Vögel gelten als besonders standorttreu. Häufig kehren sie an ihren Geburtsort oder sogar an ihr ursprüngliches Nest zurück.
Dennoch sind Rauch- und Mehlschwalben in Riedstadt deutlich seltener geworden als noch vor einigen Jahrzehnten. Um die aktuelle Bestandsentwicklung zu dokumentieren, bittet die Fachgruppe Umwelt alle zwei Jahre um Unterstützung aus der Bevölkerung.
Gemeldet werden können Standorte, an denen Schwalbennester bezogen oder neu gebaut wurden. Die Meldungen sollten Angaben zur Straße, Hausnummer sowie zur Anzahl der besiedelten Nester enthalten. Dabei kann zwischen Natur- und Kunstnestern unterschieden werden.
Buchpreis wird verlost
Meldungen nimmt die Fachgruppe Umwelt telefonisch unter 06158 181-320 oder per E-Mail an h.schanz@riedstadt.de entgegen. Wer zusätzlich seinen Namen und seine Anschrift angibt, nimmt automatisch an der Verlosung eines Buchpreises zum Abschluss des Schwalbensommers 2026 teil.
Schwalben stehen unter besonderem Schutz
Die Aktion ist Bestandteil des Programms zur Förderung der biologischen Vielfalt in Riedstadt. Das Land Hessen hat für Rauch- und Mehlschwalben eine besondere Verantwortung festgestellt und beide Arten in einen entsprechenden Landeskatalog aufgenommen.
Schwalben gelten nicht nur als geschickte Flugkünstler, sondern auch als wichtige Helfer bei der natürlichen Reduzierung von Insekten. Ihre Nester stehen unter strengem Schutz und dürfen weder zerstört noch während der Brutzeit gestört werden.
Wer Renovierungsarbeiten an Gebäuden plant, die Auswirkungen auf bestehende Schwalbennester haben könnten, sollte dies vorab mit der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Groß-Gerau abstimmen. Verstöße gegen die naturschutzrechtlichen Bestimmungen können mit Bußgeldern geahndet werden. In vielen Fällen lassen sich jedoch Lösungen finden, die sowohl den Bedürfnissen der Hausbesitzer als auch dem Schutz der Tiere gerecht werden.
(RIEDSTADT – RED/PSR)
Beitragsbild: Nest mit Jungvögeln der Rauchschwalbe in einem Stallgebäude Foto: Stadt Riedstadt
