Sechs Fahrer auf Gehwegen erwischt – Polizei erinnert an Regeln für Elektrokleinstfahrzeuge
Die Polizei hat bei Kontrollen in der Darmstädter Innenstadt gezielt E-Scooter und deren Fahrerinnen und Fahrer ins Visier genommen. Am Montag, 17. August 2026, kontrollierte die Wachpolizei zwischen 15 und 19.30 Uhr an verschiedenen Stellen im Innenstadtbereich.
Die Kontrollen waren Teil der südhessischen Kampagne „E-Scooter? Nur mit Plan. Regeln kennen. Sicher ankommen.“ Dabei fielen sechs Personen auf, die mit ihren E-Scootern verbotswidrig auf Gehwegen unterwegs waren. Sie wurden von den Einsatzkräften vor Ort verwarnt. Zusätzlich führten die Polizisten mit ihnen Gespräche über die geltenden Verkehrsregeln.
E-Scooter gehören nicht auf den Gehweg
Die Polizei weist darauf hin, dass E-Scooter grundsätzlich auf dafür vorgesehenen Verkehrsflächen und nicht auf dem Bürgersteig gefahren werden dürfen. Das Fahren auf Gehwegen ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Verwarngeld geahndet werden.
Nach Angaben der Polizei zählt die falsche Wahl der Verkehrsfläche zudem zu den häufigsten Unfallursachen im Zusammenhang mit E-Scootern. Mit der Kampagne will das Polizeipräsidium Südhessen deshalb für die Regeln sensibilisieren und Unfälle vermeiden.
Weitere Informationen bietet die Polizei Hessen auf ihren Seiten zur Kampagne „E-Scooter? Nur mit Plan“ und in ihrer Übersicht zu den Regeln für E-Scooter.
(DARMSTADT 0150 RED/ots)

